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Prozeßbericht vom 6. Verhandlungstag gegen den König von Deutschland - Teil 1

Archivmeldung vom 16.11.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.11.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Peter I, König von Deutschland (2016)
Peter I, König von Deutschland (2016)

Bild: Koenigreichdeutschland.org /OTT

In seinem Bericht vom 10.11.2016, dem 6. Verhandlungstag am Landgericht Halle, gegen Peter Fitzek, schreibt Florian Steinlein seine subjektiven Erlebnisse des Tages und gibt einen etwas anderen Einblick in die Geschehnisse des laufenden Gerichtsprozesses: "Die juristischen Ereignisse dieses Tages bzw. den bisherigen Prozessverlauf insgesamt, kann ich dabei nicht detailliert wiedergeben. So sehr ich mich auch darum bemühe, letztendlich reicht mein rechtliches Wissen dafür nicht aus. Erneut wird das Geschehen aufgrund meiner umfangreichen Prozessaufzeichnungen und Erinnerungen in meinen Worten sinngemäß wiedergeben – so wie ich es verstanden habe."

Steinlein weiter: "Auch in diesem Bericht werde ich weiter daran festhalten, keine Namen zu nennen. Dies mag vereinzelt zu Verständnisschwierigkeiten führen, doch ist dies meinen Bemühungen geschuldet, dass entstehen von ‚Feindbilder‘ zu verhindern. Ich bitte darum um Verständnis…

Im Saal 90 des Landgerichtes Halle haben sich über 20 Zuschauer eingefunden – mehr als bei meinem letzten Besuch. Dennoch bin ich davon enttäuscht. Irgendwie habe ich erwartet, dass der Saal heute gar nicht ausreichen würde – ich mir rechtzeitig einen der nur 32 Plätze sichern müsste. Grund dieser Annahme waren die zwei hochrangigen „Beamten“ von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), welche heute als Zeugen geladen waren.

Sogar die Presse ist wiederum nur durch einen Journalisten vertreten. So komme ich nicht umhin, erneut ernüchtert festzustellen, wie gering das allgemeine öffentliche Interesse an einem zinsfreien und auf Realwerten basierendem Geldwesen zu sein scheint. Kopfschüttelnd frage ich mich selbst: Werden denn die vorprogrammierten und fatalen Auswirkungen des Schuldgeldsystems, trotz allem was zur Zeit geschieht, noch immer nicht genug wahrgenommen?

Ich schwelge noch eine kurze Weile in meinen Gedanken, bevor mir plötzlich bewusst wird, dass ich mich damit in eine emotionale Abwärtsspirale begebe, der es nicht zu folgen lohnt. Ich beginne damit, nach dem nächstbesten Quell der Freude zu suchen und werde schnell fündig.

Den Großteil der Prozessbeobachter bilden wieder die am Königreich Deutschland Mitwirkenden, darunter diesmal sogar 5 von außerhalb Wittenberg. Sie haben keine Mühen gescheut, sind teils sogar extra von weit her angereist. Ich freue mich darüber, weil ich weiß wie Peter sich darüber freuen wird. Ich nehme mir vor, ihnen allen später für ihr Kommen zu danken und zum Glück vergesse ich es auch nicht…

Ja, die Dankbarkeit gerät im Alltag leicht zu kurz. Manchen geht sie sogar vorübergehend verloren. Verwunderlich ist dies kaum, denn in der auf Wachstumszwang getrimmten Überfluss-Konsumgesellschaft ist für Dankbarkeit kaum Raum zur Entfaltung. Ich möchte mir aller Dinge, für die ich dankbar bin und sein kann, bewusster werden. Und ich will diese Dankbarkeit zum Ausdruck bringen – will sie leben!

Zu danken ist an erster Stelle allen Unterstützern der Vision Königreich Deutschland. Ihrem ausdauernden Mut und fortwährenden Engagement – selbst in den dunkelsten Stunden – gilt meine höchste Anerkennung und Bewunderung. In den verschiedensten Situationen darf ich immer wieder ihre offene und ehrliche Herzlichkeit und selbstlose Hilfsbereitschaft erleben. Es bereitet ihnen spürbare Freude, zu etwas Gutem und Höherem beizutragen. Obwohl ich kaum einen davon wirklich intensiv kenne, fühle ich mich vielen von ihnen so nah, dass ich sie als meine Freunde oder gar Familie ansehe.

Wer Derartiges noch nicht erleben durfte, wird niemals nachempfinden können, was ich hier auszudrücken versuche. Ich bin eigentlich kein besonders emotionaler Mensch, doch bin ich immer wieder vom Verhalten meiner Freunde emotional überwältigt. Selbst jetzt, wo ich nur davon schreibe, bin ich ergriffen von deren Hingabe. Dass wir heute unser Wirken noch immer fortführen können, verdanken wir diesen wenigen Menschen, die schon so viel beigetragen haben und noch immer beitragen. Bei diesen Menschen möchte ich sogar meine ablehnende Haltung über das Klonen aufgeben, denn die Welt könnte so viel mehr von ihnen gebrauchen – sie wäre dann längst eine andere …

Es ist 8:55 Uhr und ich will mich in die erste Reihe am Fenster setzen. Eine Justizbeamte verweist mich auf die anderen Reihen, die erste sei für die Presse. Von den 10 Plätzen dieser Reihe sind 7 frei. Auf mein Angebot, den Platz sofort zu räumen, wenn jemand von der Presse ihn benötigen würde, ging die Dame nicht ein. Das sei grundsätzlich so – erste Reihe nur Presse!

Mit einem ironischen Lächeln akzeptiere ich dies. Es geht nicht ohne, denn in diesem Moment erinnere ich mich an den Schlusssatz in meinem letzten Bericht: „Kann es ausreichen, wenn jeder immer nur blind seinen Dienst nach Vorschrift tut?“

Ein vorn am Tisch der Richter sitzender Techniker stellt an einem Laptop die Verbindung zum großen Wandbildschirm her. Als dies erfolgt ist, werden alle Zuschauer gebeten, den Saal nochmals kurz zu verlassen. Als ich ihn wieder betrete, prangt auf dem Bildschirm in großen weißen Lettern: „Angst vor Enteignung?“. Der Titel dieses knapp 3-minütigen YouTube-Videos vom Juni 2013 lautet: „Die Zukunft Ihrer Spareinlagen – Königliche Reichsbank“.

Als Peter in mittlerweile geläufiger Manier hereingeführt wird, ruft er: „Guten Morgen!“ Er lächelt wie gewohnt und wird von den Handschellen befreit. Auch der schon fast berühmt gewordene, halb kaputte und teils nur noch von silbergrauem Klebeband zusammengehaltene, Umzugskarton einer bekannten Baumarktkette wird hereingetragen. Darin befinden sich Peters Prozessunterlagen. Seinen Laptop trägt er selbst im Originalkarton. Auch zu den Pausen wird er ihn später jedes Mal abbauen und stets mit sich nehmen.

Für mich eine verständliche Angelegenheit. Schließlich hat er zu lange auf diesen Laptop gewartet. Vielleicht hat er ja mittlerweile auch endlich Zugriff auf die Prozessakten.

Peter richtet seine Unterlagen für den Prozess her. Er flirtet dann kurz wortlos mit Annett und blickt zur Begrüßung ins Publikum. Im Verlauf des heutigen Tages wird er ruhiger und konzentrierter sein als bei den zuvor erlebten Verhandlungstagen. Wieder wird er viel in den Laptop tippen.

Die Vorsitzende Richterin eröffnet die Verhandlung und belehrt den Referatsleiter EVG2 der BaFin, beauftragt mit der „Verfolgung unerlaubter Bankgeschäfte, Versicherungsdienstleistungen, …“. Sie erklärt, dass in einem Schriftwechsel zwischen Peter und BaFin auf dieses Video hingewiesen wurde. Daher sollte man sich dies doch mal anschauen.

Das Video ist ein Zusammenschnitt aus einigen, im Allgemeinen als seriös eingestuften, politischen Sendungen. Mehrere Experten nehmen Stellung zur tatsächlichen Wirtschafts- und Finanzlage. Es wird für die Königliche Reichsbank als einzige, nicht zum System gehörige, Kasse geworben. Dort würden die Gelder anonym und sicher in stabilen Sachwerten angelegt und zur Schaffung eines neuen Gemeinwesens verwendet.

Die vorsitzende Richterin meint im Anschluss, dass es „… Herrn Fitzek mit [der] Königlichen Reichsbank und Kooperationskasse darum ging, eine alternative zum Bankensystem zu schaffen.“

Ich freue mich, dass sie das nun erkannt hat.

Der Zeuge sagt aus, dass er seine Position als Referatsleiter Mitte 2011 von seinem Vorgänger übernommen hat. Dessen Akten über Peters Tätigkeiten gehen zurück bis in das Jahr 2009. Es gab Hinweise von der Polizei und man war in Kontakt mit der Deutschen Bundesbank. Als die BaFin im Dezember 2010 ihre angebliche Aufsichtspflicht feststellte, übersendete sie eine sofortige Einstellungsanordnung.

Was nicht erwähnt wird ist, dass daraufhin alle bestehenden Kapitalüberlassungsverträge (KÜV) der Kooperationskasse umgestellt werden. So wie ich es verstanden habe, wurden die neuen dann mit der, bereits in vorangehenden Prozessberichten erwähnten, juristischen Nachrangabrede versehen. Dem vorherigen Referatsleiter schien dies zu genügen.

Auch der aktuelle Referatsleiter scheint dies zu tun. Er benennt die Nachrangabrede als ein eindeutiges Zeichen für bedingte Rückzahlung. Er lobt die KÜV´s sogar als „… schon eine ziemlich gut formulierte Nachrangabrede.“ Genannt wird auch ein Dokument vom 8.7.2011, eines der ersten Schreiben, die der Zeuge als neuer Referatsleiter erstellt und maschinell ‚unterzeichnet‘ hat. Zu diesem sagt er, dass „… wir als Verwaltungsbehörde ihm [Peter] nicht nachweisen konnten, dass er sog. Kreditgeschäfte tätigte.“

Aber offensichtlich gab man sich mit diesem Sachverhalt doch nicht so ganz zufrieden. Denn ein weiteres Schreiben vom 26.04.2012 sei überhaupt nur deswegen entstanden, weil der Zeuge im Vorfeld nochmals die Internetseite überprüft hat. Auf welcher Grundlage er dies getan hat, weiß er nicht mehr.

Ob mit der Bezeichnung „Grundlage“ die Ermittlungsgrundlage – nach KWG (Kreditwesengesetz) bzw. VAG (Versicherungsaufsichtsgesetz) gemeint war oder die anscheinend im Internet gefundene Beweisgrundlage für o.g. Schriftstück, bleibt mir unklar. Es scheint allerdings Letzteres gewesen zu sein, da die direkt darauf folgenden Aussagen für mich ansonsten keinen Sinn ergeben.

Als man nach dieser Grundlage fragt, antwortet der Zeuge: „Wir [die BaFin] als Behörde haben keine vernünftige Internet-Archivierungsmöglichkeit.“ Jedoch hätte er die Internetseite durch Ausdrucken gesichert. Dies sei bei ihnen das gängige Verfahren zur Sicherung von Daten aus dem Internet.

Sowohl das Gericht als auch die Anwälte fordern das Einreichen dieser Unterlagen.

Ich will zunächst betonen, dass der kompletten Befragung des Zeugen immer wieder schwer zu folgen ist. Teils springt er in seinen Aussagen zwischen Jahreszahlen hin und her, teils gesteht er sie verwechselt zu haben und teils habe ich den Eindruck er spring, ohne überhaupt Zahlen zu nennen. Ohne eindeutigen zeitlichen Bezug sind manche Aussagen jedenfalls kaum einzuordnen.

Zudem erscheinen manche Aussagen irgendwie wirr. So erklärt der Zeugen beispielsweise, dass er mit den Ermittlungen gegen Peter erst 2013 weitergemacht hat. Hier mag wiederum die Jahreszahl verwechselt worden sein – 2012 würde viel mehr Sinn ergeben. Andererseits frage ich mich, wieso er überhaupt von weitermachen spricht?

Wann hätte er denn je damit aufgehört?

Faktisch hatte er seit seinem Amtsantritt immer wieder diverse Schriftwechsel mit Peter. Ohne Unterbrechung hat er seitdem gegen ihn ermittelt, sei es nun hinsichtlich der Einhaltung des KWG bzgl. der Kooperationskasse oder des VAG bzgl. der Neuen Deutschen Gesundheitskasse gewesen – manchmal versetzt, manchmal sogar parallel. Dass er dies gewissenhaft gemacht hat, bekundet der Referatsleiter mit Aussagen wie: „Wir haben dann mit Spannung die Staatsgründung erwartet.“ und auf „… die wohl dann auch zu ändernde Aufmachung der Internetseite.“

Seine in der zeitlichen Abfolge nicht nachvollziehbaren Aussagen scheinen ihm selbst aufzufallen. Er korrigiert und entschuldigt sich mehrfach, sagt dann Dinge wie: „mein Gedächtnis verlässt mich“ und verweist nahezu wörtlich, auf die Komplexität der Verstrickungen zwischen Kooperationskasse (KK), Königliche Reichsbank (KRB), Neue Deutsche Gesundheitskasse (NDGK) – in Verbindung mit Herrn Fitzek und seiner seltsamen Gesellschafts- und Weltanschauung.

An dieser Stelle denke ich nur: Jeder Mensch, der sich etwas Zeit nimmt und die Mühe macht Peters Gesellschafts- und Weltanschauung zu verstehen, wird sofort erkennen, wessen Anschauungen wirklich ‚seltsam‘ erscheinen …

Erschwerend für die Arbeit des Zeugen sei zudem gewesen, dass man „… auf vernünftige Weise von Herrn Fitzek keine Ausführungen bekommt.“ „Daraufhin wurde 2012 von uns der Abwickler bestellt.“

An dieser Stelle möchte ich deutlich auf etwas merkwürdiges Hinweisen: Ob es sich bei den gemachten Aussagen um die, womöglich sogar offizielle, Haltung der BaFin oder lediglich die Einschätzung des Zeugen handelt, bleibt für mich meist unklar. Er spricht oft in der Mehrzahl – von „wir“ bzw. „uns“.

Meist spricht er von sich – erkennbar daran, dass er seine Aussagen entweder auf nur sich selbst korrigiert bzw. präzisiert oder eben dieser Bezug im Verlauf seiner jeweiligen Aussagen klar offensichtlich wird. Dies muss ihm selbst sogar bewusst geworden sein. Später kommt es nämlich zu einer Situation, in der er hinzufügt: „… diesmal meine ich mit wir auch wirklich die BaFin.“ Der Grund für diesen unklaren Bezug wird im weiteren Verlauf des Tages noch sehr deutlich…

Mit den Bemühungen um Klärung und Zusammenarbeit sei man dann 2013 „unbestreitbar gescheitert.“ Aufgrund des unkooperativen Verhaltens von Herrn Fitzek, geschah es im April 2013 „… das erste Mal bei der BaFin, dass eine Einsatz-Hundertschaft aufgeboten wurde.“ Dennoch konnte man sich dabei nur auf die 12 wichtigsten Standorte konzentrieren. Auf die Durchsuchung von Privatwohnungen – von Peters Mutter bzw. Tochter – musste letztlich verzichtet werden.

„… im Zuge der Ermittlungen [wurden] 6-7 Ordner KÜV´s gefunden.“ Er selbst wertete diese aus und stellte fest: Es wurde von „558 Anlegern, 1,207 [nach dem Komma folgen noch weitere Zahlen] Mio. € angenommen.“ Davon hatte man 146 Fälle zu beanstanden. Bei einigen seien die KÜV´s angeblich rückdatiert gewesen oder nur einseitig – vom Kapitalüberlasser – unterschrieben.

Teilweise sei sogar gar kein KÜV vorhanden. Der „Beamte“ unterstreicht daher: Die „… Formalien hatte man schleifen lassen.“ und für ihn würden sich dadurch die „… Vermutungen erhärten, dass Herr Fitzek die Anleger eben nicht ordnungsgemäß informierte.“ Das Vorhandensein von „Einlagengeschäft haben wir angenommen.“

Peter ist während der langen Befragung auffällig ruhig. Meist blickt er konzentriert auf seinen Laptop und tippt viel auf der Tastatur. Fast könnte man meinen, er wäre geistig ganz woanders und hört gar nicht zu. Doch immer wieder, wenn ein heikles Detail ausgesagt wird, hält er inne und blickt verschmitzt zum Befragen.

Inwieweit hier irgendwelche Zahlen einen Beweis für irgendetwas darstellen, vermag ich nicht zu sagen. Peter machte allerdings nie einen Hehl daraus, dass der KÜV aufgrund der Beanstandungen diverser BaFin-Schreiben – eben genau dieses Referatsleiters – immer wieder angepasst werden musste. Bestehende KÜV´s wurden aufgelöst und durch neue, rechtlich gemäß den Wünschen der BaFin verfeinerte, ersetzt.

Diesen Prozess einmal vollständig abzuschließen, erforderte Hingabe, Ausdauer und auch eine gewisse Hartnäckigkeit. Denn neben Aufklärungsarbeit – vermitteln der Situation, Klärung von Fragen, etc. – bedingte er eben auch diverse Briefwechsel mit den Überlassern. Manchmal zog sich dieses dann aus den unterschiedlichsten Gründen und zum Leidwesen für alle Beteiligten in die Länge. Zusätzlich erschwert wurde dies durch die Häufigkeit der Anpassungen des KÜV. Die Summe an unterschiedlichen Versionen bzgl. KK und KRB ergibt bis zum heutigen Stand: min. 7!

Die Mitwirkenden der KK bzw. KRB bemühten sich damals wie heute immer nach bestem Wissen und Gewissen darum, der übernommenen Verantwortung bzw. den Wünschen der Überlasser gerecht zu werden. Dies ist nicht immer einfach gewesen – vor allem nach der 1. Razzia im April 2013, durch welche sämtliche Strukturen vom Verein NeuDeutschland und vom Königreich Deutschland, zum Teil erheblichen, Schaden genommen haben.

Diese wieder aufzubauen, war eine mühselige Arbeit. Aufgrund der Nachwirkungen dieser ersten Razzia, sowie der noch folgenden Razzien, kam es überhaupt erst vermehrt zu finanziellen Unpässlichkeiten. Auch häuften sich Bearbeitungsfehler. Dies ist zwar nur menschlich, doch deswegen nicht weniger bedauernswert …

Die Befragung des Zeugen geht weiter. In seinen langen Ausführungen springt er zwischen den Jahreszahlen teils wild hin und her. Als ihm das selbst aufzufallen scheint, wirft er kurz ein: „Entschuldigung, ich hüpfe jetzt gerade ein bisschen!“ und fährt genauso fort. Er stellt in einem ähnlichen Wortlaut fest: Die Erlaubnispflicht ergibt sich daraus, weil der Umfang, in dem dies (gemeint ist die Annahme von Geldern) geschah, darauf hinwiest, dass Herr Fitzek dies gewerbsmäßig gemacht hat. Weiter: „Wenn wir feststellen, dass unerlaubte Geschäfte betrieben werden, haben wir die Möglichkeiten eine Abwicklung anzuordnen.“

Zeuge: „Der Betreiber selber.“ Der externe Abwickler wurde erst „… bestellt, da Herr Fitzek nicht die notwendigen Voraussetzungen gewährleistet hat.“

Ich bin zunächst verwundert über die seltsame Art der Formulierung: „… nicht die notwendigen Voraussetzungen gewährleistet hat“. Doch dann wird mir klar, warum diese so gewählt wurde. Offenbar sprach man hier von 2012 und der Abwicklung der alten NDGK-Verträge, zu welcher von der BaFin eine Kanzlei beauftragt wurde.

Um deutlich zu machen, mit welchen Winkelzügen hier vor Gericht verdeckt formuliert und argumentiert wird, erlaube ich mir eine Abschweifung:

Im Winter 2014/15 war ich an einem Verhandlungstag im Prozess gegen Peter, wegen des Verdachtes auf Betreiben unerlaubter Versicherungsgeschäfte, im Amtsgericht Dessau-Roßlau als Zuschauer anwesend. Im Tagesverlauf sagte ein führender Mitarbeiter dieser Kanzlei sinngemäß folgendes aus:

Als erste Handlung nachdem seine Kanzlei den Abwicklungsauftrag übernahm, wurde Peter von ihm und seinem Vorgesetzten in Wittenberg besucht. Obwohl es keine Voranmeldung gab, war Peter sehr kooperativ gewesen. Er hatte umfangreich Akteneinsicht gewährt und über den Stand der Abwicklung der alten NDGK-Verträge aufgeklärt. Der Jurist war überrascht, denn der Großteil der Verträge war bereits abgewickelt worden.

Da ich mich an die genaue Zahl nicht mehr erinnern kann, schaue ich im Abschlussbericht des Abwicklers nach. Von insgesamt 218 abzuwickelnden Verträgen standen zum Zeitpunkt der Einbeziehung des Abwicklers nur noch 35 aus. Zu etwa die Hälfte dieser Vertragsnehmer konnte letztendlich sogar der Abwickler keinen Kontakt mehr herstellen.

Der im Prozess aussagende Jurist bestätigte weiter, dass seitens Peter alles versucht wurde, um diese 35 Menschen zu erreichen. Erst seine Kanzlei konnte unter Einbeziehung der Behörden (Einwohnermeldeamt usw.) die Zahl weiter reduzieren. Die restlichen Vertragsnehmer konnte man nicht mehr auffinden, womit der Abwicklungsauftrag für die Kanzlei als abgeschlossen galt.

Die Zeugenaussage, der Abwickler wurde „[…] bestellt, da Herr Fitzek nicht die notwendigen Voraussetzungen gewährleistet hat“, mag ja im Grunde der Wahrheit entsprechen. Meiner Meinung nach verzerrt sie aber, für sich allein stehend, derart die Perspektive, dass dadurch ein völlig verschobenes Gesamtbild entsteht.

Dieses verschleiert nahezu vollständig, dass und inwieweit die Abwicklung bereits stattgefunden hatte. Auch, dass der Wille zur Abwicklung eindeutig vorhanden, doch nicht weiter umsetzbar war. Abschließend ist dazu noch festzustellen, dass diese Kanzlei, trotz all ihrer Möglichkeiten, auch nicht alle Vertragsnehmer abzuwickeln vermochte. Der Unterschied aber ist, dass sich die BaFin offenbar im einen Fall zufrieden gibt, im anderen nicht.

Was ein wenig nach Schikane oder Willkür klingen mag, muss aber nicht zwangsläufig so sein. Vielleicht ging es der BaFin bei alldem einfach um etwas ganz Anderes.

Der oben genannte Jurist war wie auch sein Vorgesetzter von der beinahe abgeschlossen Abwicklung überrascht. Der Auftraggeber BaFin – genauer gesagt: eben dieser Zeuge – hat die Kanzlei offensichtlich nicht über den genauen Stand der Dinge informiert. Dass der Zeuge diesen überhaupt kannte bzw. sich überhaupt ernsthaft dafür interessierte, ist für mich aufgrund einiger seiner noch folgenden Aussagen äußerst fraglich …

Was man bei der BaFin wirklich wollte, wird unterschwellig noch zur Sprache kommen…

Die vorsitzende Richterin verliest den Abwicklungsauftrag: „Ich gebe Ihnen auf, das über die Kooperationskasse betriebene Geschäft unverzüglich abzuwickeln.“ Sie ergänzt nahezu im Wortlaut: „Zu dem Zeitpunkt gingen Sie davon aus, dass unerlaubte Geschäfte betrieben wurden?“

Was?! Diese Antwort verblüfft mich bereits, als ich sie zum ersten Mal höre und tut es nach wie vor. Ich glaube meinen Ohren nicht zu trauen! Faktisch wurde hier schriftlich eine Abwicklungsanordnung erteilt, obwohl  man sogar selbst nicht vom Betreiben illegaler Bankgeschäfte ausging.

Zeuge der BaFin: „Ehrlich gesagt: Nein!“

WOW! Wer denn dann bitte?

Was wird hier für ein verrücktes Spiel gespielt?

Die vorsitzende Richterin muss sich Ähnliches selbst gefragt haben. Auf die Zeugenaussage: „Ehrlich gesagt: Nein!“, entgegnet sie wie aus der Pistole geschossen: „Steht da aber nicht drin!“

Der Zeuge rechtfertigt sich damit, dass schnell öffentliche Maßnahmen eingeleitet werden sollten, um der Internetwerbung entgegen zu wirken. Dem Bericht eines befreundeten Prozessbeobachters entleihe ich einige Zitate, die der Zeugen an dieser Stelle äußerte: „Die Internetseite war die ganze Zeit über geeignet, dem potentiellen Anleger falsche Vorstellungen zu vermitteln.“ Weiter sagt er: „Das sympathische an meiner Arbeit ist, dass man diese [vermeintlich] kriminellen Geschäfte nicht bis ins letzte Detail nachverfolgen muss!“ Auch sagt er: „Nach Rücksprache mit meinem Vorgesetzten sollte die Sache möglichst schnell abgewickelt werden!“

An dieser Stelle würde ich annehmen, dass es wohl der Vorgesetzte des Referatsleiters war, welcher davon ausging, dass unerlaubte Geschäfte betrieben wurden…

Auf die Nachfrage eines der Richter, warum es bis zu diesen Maßnahmen dann noch ein Jahr gedauert hat, entschuldigt der Referatsleiter: „Ich bin alleine mit diesem Fall beschäftigt.“ Er führt weiter aus, dass er überarbeitet gewesen wäre. Wochenlang hätte er durchgearbeitet – auch Samstags und teils sogar Sonntags.

Bei all dem Engagement des Referatsleiters klingt es für mich äußerst merkwürdig, wenn er daraufhin aussagt, dass er dennoch  „… nur punktuelle Erkenntnisse …“ gehabt hätte!

Zur Beschleunigung der Abwicklung wurde zunächst Zwangsgeld erhoben. Da dieses wohl nicht den gewünschten Effekt brachte, folgte in einem BaFin-Schreiben vom September 2013 dann die Einstellungs- und Abwicklungsanordnung der Kooperationskasse.

Dieser Anordnung wurde nicht nur Folge geleistet, sondern in Wirklichkeit wurde die KK, ähnlich der 2012 abgewickelten Verträge der NDGK, zu diesem Zeitpunkt bereits selbst abgewickelt. Die Verträge der KK wurden aufgelöst und die Überlasser überführten ihre Einlagen in die neu gegründete Königliche Reichsbank. Womöglich war dies der Grund dafür, warum der Zeuge anfangs aussagte, es gebe „… keine Unterscheidungsmöglichkeit zwischen KK und KRB.“

Irgendeine muss es aber doch geben – eine ziemlich deutliche sogar. Schließlich bezieht sich die gerichtliche Untersuchung höchst offiziell rein auf den Zeitraum vom 27.04.2009 bis 25.04.2013. Dies entspricht in etwa dem aktiven Zeitraum der Kooperationskasse.

Faktisch brachte wohl auch dies nicht den von der BaFin gewünschten Effekt. Offenbar wollte man, dass die Verträge der KK aufgelöst werden und die Überlasser ihre Gelder zurückforderten. Wäre dies, wie offenbar von der BaFin gewollt, geschehen, wer hätte wohl davon profitiert?

Die Frage ist insbesondere deshalb zu stellen, da offiziell oft verkündet wurde und wird, dass man sich um irgendwelche „geschädigten Anleger“ sorgt! Wie sehr man das bei der BaFin tut, folgt im 2. Teil des Erlebnisberichtes vom 6. Verhandlungstag …". Ende Teil 1.

Quelle: KRD-Blog.de von Florian Steinlein

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