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Rehabilitation: Die fünf wichtigsten Fragen

Archivmeldung vom 03.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Wer einen Unfall hat oder so krank ist, dass er nicht mehr arbeiten kann, dem kann eine Reha-Maßnahme helfen, wieder fit zu werden. Die wichtigsten Fragen dazu beantwortet Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:

Herr Theil, wie beantragt man eine Reha?

"Eine notwendige Rehamaßnahme kann man über seine Krankenkasse, aber auch direkt bei seinem Rentenversicherungsträger beantragen. Dem Antrag sollte bereits ein Befundbericht des behandelnden Arztes beigefügt werden. Eine ausführliche und kostenlose Beratung gibt es in allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung oder in den besonderen Reha-Servicestellen. Beim Ausfüllen der Anträge sind auch die Versichertenberaterinnen und -berater der Deutschen Rentenversicherung behilflich."

Und wovon lebe ich während der Reha?

"Während der Rehabilitation besteht ja meist ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, zumindest solange dieser nicht aufgrund der Vorerkrankung bereits geschmälert oder aufgebraucht ist. Ansonsten zahlt der Rentenversicherungsträger ein Übergangsgeld, wenn man vorher rentenversichert war. Dies gilt übrigens auch für Arbeitslose oder Hartz VI-Empfänger."

Wer kümmert sich um meine Kinder, während ich in der Reha bin?

"Gibt es im Haushalt keine andere Person, die sich während einer Rehamaßnahme um die Kinder kümmern kann, können unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Haushaltshilfe übernommen werden. Die zu versorgenden Kinder dürfen nicht älter als 12 Jahre sein oder bei dem Kind muss eine Behinderung vorliegen."

Kann ich meine Kinder auch in die Reha mitnehmen?

"Ja, diese Möglichkeit gibt es. Die Reha-Einrichtung muss allerdings über entsprechende Unterbringungsmöglichkeiten verfügen und es dürfen keine medizinischen Gründe gegen eine Mitnahme der Kinder sprechen."

Und schließlich: Wo bekomme ich mehr Informationen zur Reha?

"Weitere Informationen gibt es kostenlos in allen Auskunfts- und Beratungsstellen und über das kostenlose bundesweite Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 und im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de. Broschüren und Vordrucke können zu diesem Thema im Internet herunter geladen werden."

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

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