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Hitze erhöht Unfallgefahr am Arbeitsplatz

Archivmeldung vom 15.07.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.07.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Viele Arbeitnehmer kämpfen mit Hitze. Foto: pixelio.de, Kurt Michel
Viele Arbeitnehmer kämpfen mit Hitze. Foto: pixelio.de, Kurt Michel

Etwa zwei Millionen Erwerbstätige arbeiten in Deutschland häufig acht Stunden oder länger in der Sonne. Unter Hitze am Arbeitsplatz leiden auch viele Beschäftigte beispielsweise in Büros, Fabriken und der Gastronomie. Ursache für hohe Temperaturen ist nicht nur das Wetter.

Auch Wärme abgebende Maschinen, körperliche Anstrengung und spezielle Arbeitskleidung machen das Arbeiten zu einer Belastung. Die Folgen sind Erschöpfung, Schweißausbrüche und verminderte Leistungsfähigkeit. Gleichzeitig steigt die Unfallgefahr, denn wer unter ständiger Hitze arbeiten muss, kann sich schlechter konzentrieren.

Arbeitgeber muss Beschäftigte schützen

Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter vor den gesundheitlichen Folgen der Wärmebelastung zu schützen. "Arbeitgeber müssen unabhängig von der Unternehmensgröße und der Branche eine Gefährdungsbeurteilung durchführen und dabei die Gefährdungen und die Belastungen ermitteln", erklärt Werner Lüth, Experte für Arbeitssicherheit bei TÜV Rheinland.

Außerdem schreibt die technische Regel für Arbeitsstätten ("Technische Regel für Arbeitsstätten A3.5") vor, dass die Lufttemperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht übersteigen soll. Ab 30 Grad Celsius muss der Arbeitgeber seine Beschäftigten aktiv mit technischen und organisatorischen Maßnahmen vor der Hitze schützen. So kann er zum Beispiel den Mitarbeitern häufigere Pausen in kühleren Bereichen anbieten und Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung in die Morgenstunden ermöglichen.

Auf der technischen Seite können in Produktionsbetrieben Luftduschen oder Wasserschleier für Abkühlung sorgen. Wird es dennoch heißer als 35 Grad Celsius, ist der Raum für die Zeit der Temperaturüberschreitung ohne technische, organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen als Arbeitsraum ungeeignet. "Einen Rechtsanspruch auf klimatisierte Räume oder Hitzefrei gibt es aber nicht", sagt Werner Lüth.

Sonnenschutz und viel Flüssigkeit helfen

Mit einer Reihe von Maßnahmen können Arbeitgeber und Arbeitnehmer Vorsorge gegen Hitze treffen. Gegen Sonneneinstrahlung helfen Abdeckungen, Sonnenschirme und Schutzkleidung. In geschlossenen Räumen sind technische Lösungen wie Klimaanlagen, Jalousien oder das Bereitstellen von Kühltextilien möglich. Bei Betriebsbegehungen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung achten die Arbeitsschutzexperten von TÜV Rheinland auf diese Themen und machen konkrete Vorschläge.

Arbeitnehmer sollten sich im Freien mit Sonnencremes, Augenschutz und geeigneten Textilien gegen schädliche UV-Strahlung schützen. Generell gilt: viel trinken. Kohlensäurearmes Wasser, Saftschorlen oder ungesüßte Tees sind am besten geeignet. Weitere Tipps: Anstrengende Arbeiten in die frühen Morgenstunden legen und nicht benötigte Geräte ausschalten.

Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)

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