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400-Euro-Job zusätzlich zum Hauptberuf

Archivmeldung vom 08.10.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com  / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/Shapes:AllSilhouettes.com / pixelio.de

Sie möchten zu einer hauptberuflichen Tätigkeit noch etwas hinzu verdienen? Der Finanznachrichtendienst GoMoPa.net sagt Ihnen, was bei einem 400-Euro-Job für einen Normalverdiener, egal ob Arbeitnehmer oder Selbständiger, am Monatsende im Portemonnaie hängen bleibt.

Für Normalverdiener war die Einführung der Minijobs mit den Hartz-Gesetzen natürlich nicht gedacht. Doch inzwischen haben von den sieben Millionen Mini-Jobbern fast ein Drittel einen Haupt-Job.

Mit dem Nebenverdienst verdienen Sie wirklich mehr netto

Wer neben seinem Haupteinkommen einen Mini-Job bis 400 Euro hat, verdient brutto für netto. Liegt der Verdienst in diesem Bereich, fallen für den Arbeitnehmer weder Steuern noch Sozialabgaben an. Bei Mini-Jobs gibt es keine Begrenzung der Wochenarbeitszeit. Es kann mehr als 15 Stunden in der Woche gearbeitet werden, wenn nur der monatliche Verdienst 400 Euro nicht überschreitet.

Reiner G. (47) aus Flensburg (Schleswig-Holstein), Verdienst 1.366 Euro netto, 2.130 Euro brutto, Steuerklasse 1, hat einen Hauptberuf und arbeitet im Büro, im Nebenjob füllt er Regale im Warenhaus auf. Eine Steuerkarte für den Minijob benötigt er nicht. Er kann 400 Euro zusätzlich einstreichen.

Kirsten Z. (30) aus Berlin arbeitet in einem Medizinischen Labor und bekommt im Monat 1.802 Euro netto, 2.425 Euro brutto, Steuerklasse 3. Ihr 400-Euro-Job in der Schwimmhalle macht nicht nur Spass, er bringt netto 400 Euro in die Familienkasse. Überstunden brächten ihr im Haupt-Betrieb zwar auch 400 Euro mehr brutto, aber bei der Gehaltsabrechnung hätte sie nur 202 Euro mehr verdient. "Im Nebenjob habe ich keine Abzüge, es wird nicht versteuert“, freut sich Kirsten. „Das macht es so attraktiv. Würden hier noch einmal Abzüge entstehen, dann würde ich das nicht machen. Definitiv!“ Doch so kann sie die zusätzlichen 400 Euro zum Shoppen oder für den Urlaub ausgeben.

Auch für Unternehmer und Selbstständige lohnt sich der Nebenjob

400 Euro im Monat verschlingt das Hobby Drachenfliegen von Steuerberater Alexander G., Angestellter in einer Berliner Steuerkanzlei, 2.800 Euro netto, 4.600 Euro brutto, Steuerklasse 1. Sein 400-Euro-Job deckt diese monatliche Belastung vollkommen ab. Bei einem Verdienst von 400 Euro mehr im Hauptjob würde Alexander nur 182 Euro mehr verdienen. Er arbeitet jetzt für einen befreundeten Steuerberater - für 400 Euro im Monat nebenbei. Um netto das gleiche zu haben, wie durch den zusätzlichen Nebenjob, müsste Alexander 900 Euro mehr brutto verdienen. Ein schlechtes Gewissen hat Alexander deswegen aber nicht: "Der Gesetzgeber hat so eine Möglichkeit geschaffen, warum sollte man die nicht ausnutzen? Warum nicht auch ich, auch wenn ich gut verdiene?"

Bauunternehmer Thomas S. hat ein eigenes Unternehmen. Die Aufträge sind nicht immer üppig. Der Brunder von Thomas S. - Peter S. - hat einen Hausmeisterservice. Wechselseitig profitieren beide. Jeder arbeitet auf 400 Euro Basis auch im Unternehmen des anderen. So haben beide 400 Euro mehr netto in der Tasche.

Steuerberaterkammer: Das ist ein Weg zu mehr Nettoverdienst

Und daran lässt auch der Präsident der Steuerberaterkammer Hessen, Günther Fischer, keinen Zweifel. Für die Beschäftigten sind die Jobs auf 400-Eurobasis der Weg zu mehr Netto, sagte der dem ZDF-Magazin Frontal21: „Für den Arbeitnehmer gibt es keine bessere, legale Möglichkeit, für das Brutto das gleiche Netto zu bekommen. Weil keine Abzüge für ihn, weder Steuern noch Sozialversicherungsabgaben, anfallen. Also ideale Konstellation.“

Und diese ideale Konstellation nutzen auch Arbeitgeber

Beispiel Thomas Mehmel-Kösters, Frankfurter Vermögensberater. Sein Steuerspar-Modell funktioniert so: Er hat in seinem Büro gleich zwei Firmen: DMK und VPM. Im ständigen Wechsel ist er mal Chef von VPM, mal von DMK. Und auch seine Mitarbeiter sind doppelt angestellt: Im Haupt-Job und zusätzlich auf 400-Euro-Basis – alles an einem Schreibtisch: „Da in der Tat die Mitarbeiter unterschiedliche Tätigkeiten für unterschiedliche Firmen ausführen, war die Aufteilung in Minijob und Haupt-Job eine logische Schlussfolgerung daraus.“

Nur ein Minijob ist erlaubt

Und diese Aufteilung macht sich bezahlt: Die Mitarbeiter haben ohne Mehrarbeit so mehr netto in der Tasche. Monat für Monat. Und der Chef hat mit minimalem Aufwand zufriedene Mitarbeiter, die nicht ständig teure Gehaltserhöhungen fordern. „Mit Sicherheit sind die 400-Euro-Jobs so nicht gedacht gewesen“, meint Mehmel. „Aber: Wir wollen uns nicht auf die Politik verlassen, Steuern zu sparen, dadurch, dass man angeblich die Steuern senkt. Sondern wir versuchen einfach, die Dinge, die heute bereits möglich sind, die legal sind, zu nutzen.“

Ob Chef oder Angestellte: Alle nutzen die Minijobs. Und welch absurden Folgen das bei Besserverdienenden hat, weiß jeder Steuerberater. Fischer von der Steuerberaterkammer Hessen sagt im ZDF: „Je mehr man im Haupt-Job verdient, desto günstiger ist der 400-Euro-Job.“

GoMoPa wollte wissen: Muss ich irgendwas Spezielles beachten, wenn ich jetzt ein Kleingewerbe zusätzlich zum Hauptberuf und zum 400-Euro-Job anmelden möchte?

Der Administrator Torsten vom Gründerlexikon schreibt dazu: "Die IKK Thüringen sagt, die nebenberuflichen Tätigkeiten würden in dem Fall nicht zusammengerechnet, so wie es bei mehreren geringfügigen Beschäftigungen (mehrere 400-Euro-Jobs, auch als Minijobs bezeichnet) gemacht wird und üblich ist. Da hier aber ein Minijob und zugleich eine nebengewerbliche Tätigkeit vorliegt, werden diese getrennt voneinander behandelt. Da Sie über die Hauptbeschäftigung bereits pflichtversichert sind und damit auch ihren Lebensunterhalt verdienen, wird der Minijob für sich (maximal 15 Stunden pro Woche) und das Nebengewerbe ebenso behandelt. Es wird also in diesem Fall auf die Tätigkeit abgezielt, die überwiegend den Lebensunterhalt erwirtschaftet, und das ist der Vollzeitjob.

Normal ist es ja so, dass bei mehreren Minijobs diese zusammengerechnet werden und daraus im Zweifel ein sozialversicherungspflichtiger Hauptjob entsteht. Da hier aber schon ein Hauptjob vorhanden ist, wird nichts zusammengerechnet.

Minijob und Nebengewerbe plus Vollzeitstelle im Haupterwerb stellen als Konstruktion kein Problem dar. Allerdings sind diese Angaben ohne Gewähr. Sie sollten auf jeden Fall ihre Krankenkasse dahingehend konsultieren. Das geht übrigens per Telefon ganz gut. Lassen sie sich das Ergebnis aber schriftlich zusenden. Dann haben sie im Zweifel was in der Hand."

Das ist zu beachten:

  • Arbeitgeber, die einen 400-Euro-Minijobber beschäftigen, müssen seit 1. Juli 2006 Pauschalabgaben in Höhe von maximal 30,1 Prozent des gezahlten Arbeitsentgelts an die Minijob-Zentrale der Bundesknappschaft abführen, die sich wie folgt aufteilt:
  • 15 Prozent für Rentenversicherung,
  • 13 Prozent für Krankenversicherung und
  • 2 Prozent Pauschalsteuern, wenn nicht nach Lohnsteuerkarte abgerechnet wird.

Hat der Arbeitnehmer einen rentenversicherungspflichtigen Hauptberuf und übt nur eine einzige derart geringfügige Beschäftigung aus, erfolgt keine Zusammenrechnung der Verdienste aus dem Hauptberuf und der Nebenbeschäftigung.

Ist der Hauptberuf sozialversicherungsfrei (zum Beispiel als Beamter oder Selbstständiger), erfolgt keine Zusammenrechnung der Einnahmen aus diesen Tätigkeiten.

Die 13prozentige Krankenversicherungspauschale entfällt bei privat krankenversicherten Minijobbern.

Seit Januar 2009 gelten die geänderten Sätze für die Umlagen U1 (Aufwendungsersatz für Entgeltfortzahlung bei Krankheit) nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz) und U2 (Aufwendungsersatz bei Mutterschaft und Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft) nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz) von 0,6 Prozent beziehungsweise 0,07 Prozent sowie INSO (Insolvenzgeldumlage) nach dem Sozialgesetzbuch) von 0,1 Prozent.

Quelle: GoMoPa (www.gomopa.net / Siegfried Siewert)

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