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Unternehmen schenken EU-Fiskus pro Jahr rund 2,5 Milliarden Euro

Archivmeldung vom 24.07.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Grafik: obs/Intrum Justitia
Grafik: obs/Intrum Justitia

Umsatzsteuer auf Lieferantenrechnungen können sich Firmen vom Finanzamt zurückholen - und zwar auch, wenn sie im Ausland angefallen ist. Dennoch verzichten in der EU Unternehmen pro Jahr auf rund 2,5 Milliarden Euro an rückerstattungsfähiger ausländischer Umsatzsteuer.

Der Grund: "Die Firmen müssen die Originalbelege zu bestimmten Fristen bei den jeweiligen Finanzbehörden in den Ursprungsländern einreichen und dabei ganz unterschiedliche Formerfordernisse beachten", so Marc Bieber, Key Account Manager International von Intrum Justitia, Europas führendem Unternehmen für Credit Management. "Hinzu kommt, dass die Kommunikation mit den Behörden in der jeweiligen Landessprache geführt werden muss. Für viele Unternehmen scheinen Aufwand und Ertrag daher nicht in einer sinnvollen Relation zu stehen."

Erstattungsfähig sind zum Beispiel Steuern auf Hotel- und Bewirtungskosten, Teilnahmegebühren bei Kongressen und Tagungen, Telekommunikationsausgaben, Fahrtkosten sowie Mieten, etwa für Veranstaltungsräume oder Fahrzeuge. Die Anträge müssen separat für jedes Land bei der dort zuständigen Steuerbehörde bis Ende Juni des Folgejahres gestellt werden. Besser ist es allerdings, sie schon bis Ende Februar einzureichen. Diese Regelung gilt neben den EU-Mitgliedsstaaten auch zum Beispiel für Island, Monaco, Norwegen und die Schweiz. Für jedes Land gelten verschiedene Mindestvolumen, als Faustregel gilt jedoch, dass ein Jahresantrag in einem EU-Staat mindestens 170 Euro an bezahlter Umsatzsteuer umfassen sollte, bei Nicht-EU-Ländern sollten es mindestens 340 Euro sein.

Helfen können Firmen bei diesem Rückerstattungsverfahren fachkundige Vertreter, wie Intrum Justitia. Sie kümmern sich um das Ausfüllen der benötigten Formulare und übernehmen die Kommunikation mit den zuständigen Behörden. Damit können Unternehmen den erforderlichen Zeit- und Personalaufwand in einem überschaubaren Umfang halten und gleichzeitig ihre Liquidität deutlich stärken.

Quelle:  Intrum Justitia GmbH

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