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Diese Tricks sind sinnlos

Archivmeldung vom 19.08.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.08.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Mal eben die Fahrstrecke zur Arbeit verlängern? Beim Firmenwagen kreativ abrechnen? Auch wenn es verlockend ist: Steuerzahler sollten sich manche Tricks verkneifen: Im Zweifel kennt das Finanzamt sie alle - und aus einer Mogelei wird schnell Steuerhinterziehung.



Kleiner Schritt zur Steuerhinterziehung
Natürlich haben die Sachbearbeiter der Steuererklärung in der Regel kaum die Zeit, alle Angaben bis ins Detail zu überprüfen. Aber Ausnahmen bestätigen die Regel. Und vielleicht ist es gerade die eigene Steuererklärung, die genauer angeschaut wird. Und dann ist es keine "kleine Mogelei" mehr, wenn man falsche Angaben gemacht hat, sondern im schlimmsten Fall eine ausgewachsene Steuerhinterziehung mit ernsthaften Konsequenzen.
Die erste Ehrlichkeitshürde müssen Steuerzahler beim Thema Fahrtkosten nehmen. Hier sollte man wirklich die Strecke angeben, die man täglich fährt und nicht einfach ein paar Kilometer draufschlagen. Denn mittels eines elektronischen Streckenplaners wird das Finanzamt jedem Fahrtkosten-Gauner sehr schnell auf die Schliche kommen.

Fahrtkosten wecken "Kreativität"
Für die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist die kürzeste Straßenverbindung maßgebend. Aber: Eine längere Strecke wird akzeptiert, wenn sie verkehrsgünstiger ist und regelmäßig genutzt wird (§ 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 4 EStG). So ist es möglich, den 30 Kilometer langen Weg zur Arbeit abzusetzen, der den Steuerzahler auf dem Autobahnring um die Stadt herumleitet, als den 20 Kilometer langen Weg quer durch die Stadt.
 
Ebenfalls ein Stolperstein ist der Firmenwagen: Viele Selbstständige und Angestellte mit Firmenwagen versuchen immer wieder, einen möglichst hohen Teil Ihrer Autokosten steuerlich geltend zu machen. Am besten geht das immer noch, wenn man ein Fahrtenbuch führt, um genau zu zeigen, wann man beruflich und wann man privat unterwegs ist. Aber auch hier gilt: Schummeln verboten. Zudem verstrickt man sich sehr schnell in Widersprüche. Wer angeblich am Montag mit dem Auto von Hamburg nach Berlin gefahren, gleichzeitig aber eine Essensquittung aus Stuttgart vom gleichen Tag absetzt, der kommt in Erklärungsnotstand. Wenn man den Wagen wirklich sehr häufig für Privatfahrten nutzt, steigt man von der Fahrtenbuch-Methode einfach auf die Pauschalmethode um (§ 8 Abs. 2 EStG; R 31 Abs. 9 und 10 LStR): Man versteuert dann die Privatfahrten monatlich ein Prozent des Listenpreises und muss nicht lange im Fahrtenbuch rumrechnen, um die private Nutzung zu ermitteln.

Auch beliebt: das Arbeitszimmer
Das Arbeitszimmer: Es war einmal das wirklich lohnende Steuersparmodell des sprichwörtlichen "kleinen Mannes": Dieser kleine Mann richtete sich (am besten in der eigenen Immobilie) ein Büro ein und beteiligte das Finanzamt an den Kosten. Mittlerweile können das nur noch Selbstständige und Angestellte mit einem Home- Office wirklich nutzen, viele Angestellte können nichts mehr absetzen. Steuerzahler sollten sich deshalb auch nicht darauf konzentrieren, dem Finanzamt ein paar Euro mehr für das Arbeitszimmer unterzujubeln.
 

Das wird in der Regel nicht gelingen und spätestens, wenn die Prüfer vor der Tür stehen, wird man Probleme haben, die fingierten Kosten durchzuboxen. Wichtiger: Nur die Kosten für die anteilige Miete oder Immobilienbelastung fallen unter die Beschränkung der Absetzbarkeit. Zusätzlich kann man Einrichtungsgegenstände absetzen, die beruflich genutzt werden - ohne Begrenzung. Das betrifft zum Beispiel Büromöbel oder Lampen: Damit lässt sich oft ganz legal mehr sparen als durch das Arbeitszimmer selbst.

 

Hilfe von Profis

Insgesamt gilt es, bei 1000 und mehr Steuertipps aus Ratgebern vorsichtig zu sein, denn auch das Finanzamt liebt die Lektüre dieser Bücher. So gut manche Tipps auch sein mögen, oft haben sie steuerliche Konsequenzen, die Laien gar nicht überblicken können. Deshalb sollte man im Zweifelsfall lieber noch einmal bei einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein nachfragen, bevor man möglicherweise gravierende Fehler macht.

Quelle:stern.de

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