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So wird aus dem Traum von der Ferienimmobilie kein Albtraum

Archivmeldung vom 27.07.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.07.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Manuel Fruth / pixelio.de
Bild: Manuel Fruth / pixelio.de

Nie wieder überfüllte Hotels, keine schlecht gelaunten Tischnachbarn oder schmutzige Pool-Anlagen - der Gedanke an eine eigene Ferienimmobilie ist verlockend. Wer sich diesen Traum erfüllen will, sollte sich vor dem Kauf gut informieren, denn häufig gelten im Ausland andere Gesetze und Gepflogenheiten für den Hauskauf. Von Spontankäufen aus einer Urlaubslaune heraus rät das Immobilienportal Immonet ab.

Eine Studie der Deutschen Gesellschaft für Immobilienfonds (DEGI) bringt eine stolze Zahl zutage: 915.000 Deutsche haben sich den Traum vom eigenen Feriendomizil erfüllt - allein in Deutschland. Die Mehrheit hat sich bei der Kaufentscheidung vor allem von der Lage leiten lassen. Zweitwichtigstes Kriterium: stabile Wertentwicklung und -steigerung. Vor einer Kaufentscheidung sollten Interessierte also abklären, wie sich die Immobilienpreise in der Urlaubsregion entwickeln.

Ebenfalls ein wichtiges Kriterium ist, dass sich das Haus oder die Wohnung vermieten lässt, um einen Teil der Anschaffungs- und Unterhaltungskosten hereinzuholen. In Deutschland können Eigentümer zudem Steuervorteile gegenüber dem Finanzamt geltend machen.

Eine Ferienimmobilie ist ein Luxusgut. Wer dies über ein Darlehen finanziert, gerät schnell unter den Druck, die Behausung ohne Leerstand vermieten zu müssen. Um die Unterhaltungskosten abzudecken, gilt die Faustregel: 120 vermietete Tage im Jahr sollten die Kosten für das Ferienhaus decken.

Stimmen Lage und Infrastruktur?

Wer sein Haus oder seine Wohnung vermieten möchte, sollte darauf achten, dass das Objekt in einer attraktiven Lage steht. Liegen Freizeitangebote in der Nähe liegen, erhöht das den Marktwert der Immobilie. Dient das Domizil vor allem als Altersruhesitz dienen, sind eine gute Verkehrsanbindung, Ärzte und Supermärkte in der Nähe hilfreich.

Stimmt die Qualität der Bausubstanz?

Bausubstanz und Qualität der Ferienimmobilie müssen stimmen. Daher empfiehlt es sich einen Fachmann zu Rate zu ziehen bevor der Vertrag unterschrieben wird. Besondere Vorsicht ist im Ausland geboten, wo möglicherweise andere Baustandards üblich sind. Genau informieren sollte man sich auch über das Baurecht, insbesondere wenn man einen Um- oder Ausbau plant. Bei welchen Baumaßnahmen werden eventuell Steuern und Abgaben fällig? Wer diese Fragen im Vorfeld prüft, erspart sich unangenehme Überraschungen.

Wie teuer ist der Unterhalt der Ferienimmobilie?

Ein großzügiger Swimmingpool im Süden ist ein Traum. Wer ihn sich erfüllt, sollte die Folgekosten beachten:

  • Wie teuer ist der Unterhalt von Immobilien, Nebenanlagen und Garten?
  • Welche Steuern sind landesüblich?
  • Muss möglicherweise Personal engagiert werden, um das Anwesen zu pflegen?

Kalkulieren Sie die Kosten, um zu prüfen, ob das Wunschobjekt auf Dauer in Ihren Finanzplan passt. Auch die Ausgaben der erforderlichen Versicherungen für Feuer-, Wasser-, Sturm- und Einbruchschäden sollte man nicht aus den Augen verlieren. Neben dem Kaufpreis können auch Kosten für Gutachten, Notar, Steuern oder Grundbucheintragungen fällig werden.

Andere Länder - andere Sitten

Die Niederlassungsfreiheit in der Europäischen Union garantiert, dass jeder EU-Bürger in jedem Mitgliedsland eine Immobilie erwerben darf. Dennoch gelten in jedem Land unterschiedliche Rechtssysteme und Vorschriften. So sind in einigen Ländern wie Spanien schon mündliche Absprachen rechtsverbindlich und können vor Gericht eingeklagt werden. Tipp: Suchen Sie sich regionale Partner vor Ort, die Ihnen beim Kauf einer Ferienimmobilie beratend zur Seite stehen.

Auch Unterhalt und Sanierungsmaßnahmen gestalten sich im Ausland anders. Informieren Sie sich, welche Regeln für Handwerkerleistungen und was für gesetzliche Vorschriften gelten, wenn es an der Zeit ist, das Ferienhaus zu renovieren. Auch hier ist er ratsam und am einfachsten mit einem regionalen Partner vor Ort zu sprechen.

Quelle: Immonet.de (ots)

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