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Höhere Rente durch Kinder

Archivmeldung vom 14.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Kinder kosten Geld - viel Geld. Das stellen Eltern schnell fest, schließlich braucht der Nachwuchs nicht nur Luft und Liebe, sondern auch Windeln, etwas zu essen und anzuziehen, später ein Fahrrad, Spielzeug, Bücher und und und. Doch Kinder bringen auch finanzielle Vorteile, zum Beispiel für die gesetzliche Rente.

Um welche Beträge es sich handelt, weiß Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:

"Die Kindererziehungszeit beginnt mit dem Monat nach der Geburt des Kindes und endet 36 Monate später, bei Geburten vor dem 1. Januar 1992 nach 12 Monaten. Kindererziehungszeiten werden so bewertet, als hätte man in dieser Zeit gearbeitet und dabei das durchschnittliche Arbeitsentgelt eines Beschäftigten verdient, das 2009 bei rund 31.000 Euro in den alten und bei rund 26.000 Euro in den neuen Bundesländern liegt. Dadurch erhöht sich die  Rente derzeit pro angerechnetem Jahr um gut 26 Euro monatlich in den alten Bundesländern, in den neuen Bundesländern sind es rund 23 Euro monatlich. Dazu ein Beispiel: Eine Hamburgerin mit drei kleinen Kindern, die alle nach 1991 geboren sind, bekommt später nach aktuellen Werten für neun Jahre Kindererziehungszeit gut 234 Euro mehr Rente. Hat sie in dieser Zeit noch gearbeitet, bekommt sie die Werte für die Beitragszeit sogar noch dazu."

Die Kindererziehungszeit wird für die leiblichen Kinder, aber auch für die Erziehung von Pflege-, Stief- oder Adoptivkindern angerechnet. Sowohl Mütter als auch Väter können Kindererziehungszeiten erhalten, allerdings jeweils nur einer von ihnen:

"Der Anspruch auf die Kindererziehungszeiten kann auch zwischen den Eltern aufgeteilt oder komplett dem Vater zugeordnet werden. In diesen Fällen ist allerdings eine übereinstimmende Erklärung beider Elternteile erforderlich."

Zusätzlich wird bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes eine so genannte Kinderberücksichtigungszeit gutgeschrieben:

"Diese Berücksichtigungszeit erhöht zwar nicht wie die Kindererziehungszeit die Rente direkt, mit ihr können aber besondere rentenrechtliche Wartezeiten, wie zum Beispiel die für eine Altersrente für langjährig Versicherte, erfüllt werden. Außerdem können beitragsfreie Zeiten wie zum Beispiel die einer schulischen Ausbildung durch die Kinderberücksichtigungszeit eine bessere Bewertung erhalten."

Wer sich noch intensiver informieren möchte, findet in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung kompetente Ansprechpartner. Alle Adressen sind auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de. abrufbar. Am bundesweiten Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 können Versicherte kostenlos weitere Informationen erhalten.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

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