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Private Haushalte können ihre Hilfe ab sofort auch online anmelden

Archivmeldung vom 07.11.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.11.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Ob Reinigungskraft oder Gärtner: Privathaushalte können jetzt noch einfacher eine Hilfe legal als Minijobber beschäftigen - und dadurch Steuern sparen. Sie müssen nur ein einseitiges Online-Formular am Computer ausfüllen und abschicken - um den Rest kümmert sich die Minijob-Zentrale. Einzige Voraussetzung: Die Hilfe verdient nicht mehr als 400 Euro pro Monat und arbeitet regelmäßig.

"Wir haben die Anmeldung eines 400-Euro-Minijobbers im Privathaushalt erheblich vereinfacht", sagt Dr. Erik Thomsen, Leiter der Minijob-Zentrale. "Per Mausklick können Arbeitgeber unter www.minijob-zentrale.de den sogenannten Haushaltsscheck online ausfüllen und absenden." In dem Formular müssen nur einige wenige Daten angegeben werden, zum Beispiel die Adressdaten, die Rentenversicherungsnummer des Arbeitnehmers und der Beschäftigungszeitraum. Die Minijob-Zentrale erledigt alles Weitere. Sie meldet den Arbeitnehmer bei der gesetzlichen Unfallversicherung an, berechnet die Abgaben und bucht sie per Einzugsermächtigung halbjährlich vom Konto des Arbeitgebers ab. "Wer eine Haushaltshilfe als Minijobber beschäftigen möchte, muss nicht viel Papierkram erledigen. Die Anmeldung funktioniert ganz unbürokratisch und ist nur mit geringen Mehrkosten verbunden. Aufgrund einer besonderen Steuerermäßigung für Minijobs in Privathaushalten kann der Arbeitgeber sogar Geld sparen", so Dr. Erik Thomsen.

Durchblick in Sekundenschnelle

Wie hoch die Mehrkosten sind, kann jeder Arbeitgeber auf der Website der Minijob-Zentrale berechnen. Er muss nur den Monatslohn der Hilfe in den Haushaltsscheck-Rechner eingeben und erfährt sofort, welche Abgaben anfallen: Arbeitgeber zahlen insgesamt 14,27 Prozent Abgaben vom Lohn; 20 Prozent (maximal 510 Euro jährlich) der gesamten Ausgaben können sie von der Steuer abziehen. Ein Rechenbeispiel: Verdient die Hilfe monatlich 150 Euro, muss der Arbeitgeber 21,41 Euro Abgaben monatlich bezahlen. 34,28 Euro kann er bei der Steuer geltend machen. Die Steuerersparnis übersteigt somit die zusätzlichen Kosten. Unter dem Strich fallen durch die Anmeldung in diesem Fall keine Mehrkosten an.

Außerdem wichtig: Mit einer Anmeldung sichert sich der Arbeitgeber ab, falls sein Minijobber einen Unfall hat. Zudem vermeidet er das Risiko einer Geldbuße, da jeder, der eine unangemeldete Hilfe beschäftigt, eine Ordnungswidrigkeit begeht.

Die Minijob-Zentrale hilft weiter

Die Minijob-Zentrale nimmt nicht nur die Anmeldung entgegen, sondern ist auch deutschlandweit Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Minijobs - sowohl für den Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmer. "Minijobs in Privathaushalten werden vom Gesetzgeber in Form von deutlich ermäßigten Abgaben und steuerlichen Vorteilen gefördert. Unser Anliegen ist es, die Anmeldung eines Minijobbers so einfach wie möglich zu gestalten, um privaten Arbeitgebern die Entscheidung zu erleichtern, ihre Haushaltshilfe anzumelden", sagt Thomsen.

Quelle: Minijob-Zentrale

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