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Was bei Trennungen und Ehekrisen rechtlich zu beachten ist

Archivmeldung vom 08.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Cornerstone / pixelio.de
Bild: Cornerstone / pixelio.de

Leider scheitert der Traum vom gemeinsamen lebenslangen Glück allzu oft. Anlässlich mehrerer aktueller prominenter Beispiele wird derzeit in der Presse auch über mögliche rechtliche Schritte wie Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen berichtet. "Viele Bürgerinnen und Bürger in ähnlichen Situationen fragen sich, was es für rechtliche Möglichkeiten gibt, eine Trennung sowie die oft folgende Scheidung möglichst 'harmonisch' und kostengünstig zu gestalten." weiß Dr. Andreas Brandt, Pressesprecher der Bundesnotarkammer. Insbesondere wenn Kinder im Spiel sind, sollten die sich Trennenden ein Interesse daran haben ein jahrelanges, meist finanziell und vor allem auch psychisch sehr belastendes, "Gezerre und Gezanke" vor Gericht zu vermeiden.

Es lohnt sich deshalb in jeder Hinsicht der Versuch, seine Emotionen in den Griff zu bekommen und eine Vereinbarung über die Trennungs- und Scheidungsfolgen anzustreben, mit der beide Seiten leben können. Auch wenn die Eheleute eine Trennung nur für möglich oder wahrscheinlich halten, ist bereits der Abschluss eines Ehevertrages zur Regelung der Folgen einer Trennung und Scheidung möglich und meist auch sinnvoll. Da ein solcher Vertrag der notariellen Beurkundung bedarf, empfiehlt es sich von vornherein die Beratung eines von Amts wegen unabhängigen Notars in Anspruch zu nehmen. Die Eheleute selbst haben es dann in der Hand, im Rahmen des gesetzlich Zulässigen die Folgen von Trennung und Scheidung zu regeln und einen fairen Ausgleich zu finden. Geregelt werden können neben den klassischen Scheidungsfolgen wie Zugewinn- und Versorgungsausgleich auch Modalitäten zum Ehegattenunterhalt sowie Vereinbarungen im Hinblick auf das Sorgerecht und den Unterhalt für gemeinsame Kinder. Eine beabsichtigte Trennung führt auch oft dazu, dass bestehende gemeinschaftliche erbrechtliche Verfügungen oder aber die gesetzliche Erbfolge dem Inhalt nach nicht mehr gewünscht sind, so dass auch diesbezüglich zeitnaher Regelungsbedarf besteht.

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung erleichtert das gerichtliche Ehescheidungsverfahren erheblich. Das Familiengericht kann bei Vorliegen der Scheidungsfolgenvereinbarung die Ehescheidung in einem Verfahren aussprechen, das gegenüber dem "normalen" Scheidungsverfahren wesentlich schneller und kostengünstiger ist. Das Familiengericht kann eigentlich eine einverständliche Scheidung nur aussprechen, wenn die Eheleute seit mindestens einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen bzw. ein Ehegatte die Scheidung mit Zustimmung des anderen beantragt. "Die Praxis zeigt immer wieder", so Brandt, "dass ein gemeinsames Verhandlungsergebnis als Ausdruck gegenseitigen Respekts angesehen und zudem von den Ehepartnern besser akzeptiert wird als ein gerichtliches Urteil".

Quelle: Bundesnotarkammer Berlin (ots)

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