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Bei Lärm hilft die Bauaufsichtskeule nicht

Archivmeldung vom 26.05.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.05.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Ein Bewohner eines Grundstücks kann von seinem Nachbarn nicht verlangen, dass der einen - für seine Kin-der aufgebauten - "Kinderspielturm" wieder abreißt, weil von ihm "Einsicht auf sein Grundstück" genommen werden könne und außerdem die spielenden Kinder lärmten

Das Argument, gegen den Turm wäre wegen seiner Höhe (die hier 3,50 m beträgt) ein "bauaufsichtliches Einschreiten" geboten, fand vor dem Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße kein Gehör. In bebauten Bereichen gebe es in der Regel keinen Schutz vor Einsichtsmöglichkeiten. Dasselbe gelte für den Kinderlärm, der in Wohngebieten "üblich und hinzunehmen" sei. (AZ: 4 K 25/08)

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