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Strom anmelden nach dem Umzug

Archivmeldung vom 22.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Anja Schmitt
Strommast
Strommast

Bild von Thomas B. auf Pixabay

An der neuen Adresse schaltet der zuständige Grundversorger den Strom automatisch an – unabhängig davon, ob man sich amtlich umgemeldet hat. In der Regel meldet der Vermieter die Daten anhand des Stromzählers der neuen Wohnung an den örtlichen Energieversorger (in der Regel der Grundversorger). Auch wenn man sich noch nicht unter der neuen Adresse registriert hat, erfasst das Messgerät kontinuierlich den Stromverbrauch. Was zu beachten ist, wird nachfolgend erklärt.

Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Warum man einen Stromanbieter suchen und Strom und Gas für die Wohnung anmelden sollte, erfährt man bei dem gewünschten Energieversorger. Der Umzug steht unmittelbar bevor: Man ist zum ersten Mal in der eigenen Wohnung, WG oder woanders hin umgezogen – ein wenig Licht in der neuen Umgebung schadet nie.

Was es zu beachten gibt bei der Strom- und Gasanmeldung

Für die Stromanmeldung benötigt man folgende Daten, welche man auch auf der Stromrechnung findet:

  • Personenbezogene Daten (Name, Anschrift, Geburtsdatum)
  • Neue Zählernummer und Bankverbindung
  • Aktueller Jahresverbrauch bzw. Anzahl Mitbewohner

Wenn man Strom von einem anderen Anbieter bezogen hat und nun mit einem neuen Energieversorger umsteigen möchte, benötigt man zusätzlich:

  • Den Name des bisherigen Stromanbieters. Hinweis dazu: Wenn man den Stromanbieter wechselt, ist es wichtig, dass sich der Name des Vertragspartners nicht ändert.

Was ist die Grundversorgung vor Ort?

Der Grundversorger ist der Strom- oder Erdgasversorger, der die meisten Haushalte im Netzgebiet bzw. Gebiet mit Strom versorgt. Der Grundversorger ist verpflichtet, jeden Haushalt im Grundversorgungsgebiet mit Strom zu versorgen. Wenn man beim Einzug selbst keinen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen hat, wird man vom Grundversorger vor Ort zunächst mit Strom zum alternativen Bezugspreis versorgt.

Hier lohnt es sich besonders, die Strompreise zu vergleichen. Grundsätzlich hat man für die Grundversorgung eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.

Der Stromwechsel wird meist vom Energieversorger für den Kunden übernommen, wie ein Komplett Paket.

Bei Stromzentrum läuft es z.B. folgendermaßen ab:

  • Für die Anmeldung von Strom und Gas kann man ganz einfach den Strompreisrechner nutzen. Man gibt seine Daten ein und so kann der Haushaltsstrom sofort beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden.
  • Für die Angabe des Stromverbrauchs gibt man einfach die Personenzahl im Haus/ der Wohung ein und so kann der Stromverbrauch durch den Betreiber berechnet werden. Daraufhin kann eine monatliche Vorauszahlung empfohlen werden.
  • Wenn Tarife ausgewählt und ein Vertrag abgeschlossen wurde, kann auf Wunsch, hier z.B. Stromzentrum, den Vertrag mit dem bisherigen Anbieter kündigen. Nach der Bestätigung des Lieferants, wird dem Netzbetreiber vor Ort mitgeteilt, ab wann eine Versorgung gewünscht ist.

Man steht nicht alleine da, denn die Stromanbieter wollen bestmöglichen Service für ihre Kunden, nicht das Diese sich für einen anderen Anbieter entscheiden. Dafür einfach mit dem Energieversorger seines Vertrauens Rücksprache halten, inwieweit sie einem bei dem Wechsel helfen. Denn mit einem Umzug hat man ja oft genug um die Ohren.

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