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Transparenzpflichten für Netzbetreiber sollen Strompreise senken

Archivmeldung vom 11.06.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.06.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
RWE hat defakto das Strommonopol in Deutschland: Somit sind Monpol-Höchstpreise garantiert zzgl. EEG, CO2 und sonstigen Steuern (Symbolbild)
RWE hat defakto das Strommonopol in Deutschland: Somit sind Monpol-Höchstpreise garantiert zzgl. EEG, CO2 und sonstigen Steuern (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Bundesregierung will die Betreiber von Stromnetzen mit dem neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) zwingen, ihre Preisberechnungen transparent zu machen. Das berichtet der "Spiegel" in seiner neuen Ausgabe.

Sie müssten dann Kosten und Kalkulationsgrundlagen veröffentlichen, wie der Gesetzesvorlage zu entnehmen ist. Dagegen hatten sich Branchengrößen wie Eon, aber auch Stadtwerke jahrelang erfolgreich gewehrt. Für Stromverbraucher könnte der Vorstoß laut Experten mittelfristig Entlastungen in Milliardenhöhe bedeuten. Die Netzentgelte summieren sich auf mehr als 25 Milliarden Euro jährlich und sind mit rund acht Cent pro Kilowattstunde der größte Kostenblock im Strompreis.

Verbraucherschützer und unabhängige Stromanbieter wie das Hamburger Unternehmen Lichtblick werfen den etablierten Anbietern Preistreiberei und unseriöse Abrechnungsmethoden vor. Anhand von Einzelbeispielen konnten sie aufzeigen, dass in die Kalkulation offenbar sachfremde Kosten einfließen und die Einnahmen aus dem Netz zur Subventionierung anderer Unternehmensteile eingesetzt wurden. Die Netzbetreiber weisen das zurück und weigern sich bisher mit Verweis auf Geschäftsgeheimnisse, ihre Kalkulationsgrundlagen zu veröffentlichen. Stromnetze sind staatlich regulierte Monopole, ihre Besitzer und Betreiber müssen die Netze Konkurrenten zur Verfügung stellen. Sie dürfen dafür ihre Kosten sowie einen von der Bundesnetzagentur festgesetzten Gewinnaufschlag berechnen, der mit der monatlichen Stromrechnung eingezogen wird.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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