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Erholungsurlaub ohne Erholung

Archivmeldung vom 17.11.2007

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.11.2007 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

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Wieso kann ich in meinem Zimmer an der Meerseite das Meer nicht sehen. Und wieso werde in in meinem Hotel in ruhiger Lage Nachts immer wieder von einer Eisenbahn geweckt? Diese und andere Fragen werden hier beantwortet

Viele Urlauber kennen dieses Bild, man hat ein Hotel gebucht. An der Meerseite versteht sich, weil dann am Abend das Urlaubsfeeling am größten ist. Und was sieht man vom Balkon aus? Eine unendliche Häuserflut und nur am Horizont kann man das Meer erahnen. Oder anderes Beispiel. Die gestressten Eltern von einem oder mehreren Kindern wollen sich von ihrem harten Berufsleben in ihrem Urlaub einmal so richtig erholen. Deswegen bucht man ein Hotel in ruhiger Lage. Man muss allerdings bei der Ankunft feststellen, dass sich in nächster Nähe eine stark befahrene Straße befindet, oder man die Eisenbahnromantik nicht nur sehen sondern vor allem auch hören kann.

Nach der Rückkehr aus dem wenig erholsamen Urlaub beschwert man sich bei dem zuständigen Reiseunternehmer und bekommt mitgeteilt, es gäbe keinerlei Grund für Beschwerden, da das Angebot genau der Auszeichnung entsprochen hätte.

Welche rechtlichen Grundlagen hat der Kunde in diesen Fällen? Ganz einfach: „ABSOLUT GAR KEINE!“ Alles entspricht den entsprechenden Normen und Gesetzten. Festgelegt werden diese Normen in der TIN (Touristische-Informations-Norm), diese wird vom Deutschen Tourismusverband geregelt.

Hier einmal ein kurzes Was bedeutet Was und vor allem Was habe ich mir darunter Vorzustellen, alle Definitionen sind Auszüge aus der TIN:

1. Lage der Zimmer:

1a: Seite: Der Zusatz „-seite“ beschreibt in Verbindung mit Orientierungspunkten auf welche Seite des Beherbergungsbetriebes das Zimmer ausgerichtet ist. Aus dieser Angabe leitet sich jedoch nicht ab, dass man den entsprechenden Orientierungspunkt vom Zimmer aus sehen kann.

Beispiel:

In unserem Kölner Stadthotel bieten wir ihnen Zimmer an der Atlantikseite an.

Erklärung:

Hier handelt es sich um im Westteil des Hotels gelegene Zimmer und da im Westen von Köln der Atlantik liegt wäre diese Werbung absolut zulässig. Theoretisch könnte man sogar Zimmer im Osten als Pazifikseite verkaufen. Da an dieser Seite der Pazifik ist, die paar tausend Kilometer Entfernung sind in dieser Bewertung nicht wesentlich.

1b: Blick: Der Zusatz „-blick“ beschreibt in Verbindung mit Orientierungspunkten die Lage eines Zimmers in Bezug auf den Ausblick vom Zimmer aus. Dabei muss der angegebene Orientierungspunkt üblicherweise von einem Fenster, einem Balkon oder einer Terrasse sichtbar sein.

Erklärung:

Auch wenn in der Definition „üblicherweise“ steht, kann man zu fast hundert Prozent davon ausgehen, dass der angegebene Orientierungspunkt z.B. ein Meer auch wirklich vom Zimmer zu sehen ist. Gerichte entscheiden außerdem mittlerweile hier für den Gast.

1c: ruhige Lage: Folgende Anforderungen werden an eine ruhige Lage gestellt:

• Das Haus liegt nicht in einer Flugschneise • Schienenverkehr über 100m entfernt • Durchgangsstraße über 50m entfernt • Keine länger anhaltende Lärmquelle im Umkreis von 100m • Keine Lärmquelle im Haus, die das Zimmer erreichen (z.B. Musikbox)

Erklärung:

Es kann also durchaus vorkommen, dass ihr Zimmer zwischen einer 100m entfernten Eisenbahntrasse auf der einen Seite und einer Durchfahrtsstraße die 50m entfernt ist auf der anderen Seite befinden. Hinter der Straße kann sich in 100m Entfernung zu allem Überfluss auch noch ein großes Sportstadion oder eine Disco befinden. Solange diese Dinge nicht näher sind, ist dies kein Problem.

Das kann sie also unter Umständen bei dem Buchen eines Hotelzimmers erwarten. Ich wünsche ihnen dennoch einen ruhigen und erholsamen Urlaub und lassen sie sich von ihrem Reisebüro genau auf derartige Dinge hinweisen. Sollten dennoch hier angegebene Dinge nicht eingehalten werden oder andere Mängel auftreten, kann man sich in der „Frankfurter Tabelle der Reisepreisminderungen“ http://www.rechtspraxis.de/frankfurt.htm informieren, was man als Abzug für einen Mangel vom Reiseveranstalter verlangen kann. Es ist nur eine Richtlinie, die vom Frankfurter Landesgericht erstellt wurde, aber sie dient auch vielen anderen Gerichten und in der Gastronomie als Richtwert. Und als Kunde sollte man auch ungefähr wissen, was man für welche Mängel zurückverlangen kann. Viel Spaß beim nächsten Urlaub.


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