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Unfall im Urlaub: andere Länder, andere Sitten

Archivmeldung vom 26.06.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.06.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: GTÜ / pixelio.de
Bild: GTÜ / pixelio.de

Unübersichtliche Verkehrsverhältnisse, ungewohnte Fahrweisen - plötzlich kracht es: Rund 27.000 Deutsche waren 2013 im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt. Zum Schreck kommt der Stress durch Sprachprobleme und fremde Gesetze. "In einigen Ländern gibt es schon bei der Meldung eines Unfalls andere Regelungen", sagt Karl Walter, Kfz-Experte beim Infocenter der R+V Versicherung. Er rät, sich vorher auf den Ernstfall vorzubereiten und über Besonderheiten zu informieren.

So ist es in vielen Teilen Osteuropas wichtig, die Polizei auch bei Bagatellschäden zu rufen. Hier gilt das polizeiliche Protokoll als Grundlage für die Schadenregulierung. "Auch in anderen Ländern ist es oft einfacher, die Polizei einzuschalten", so R+V-Experte Walter. Trotzdem sollten die Geschädigten selbst Fotos und Skizzen vom Unfallhergang anfertigen und Zeugenaussagen aufnehmen.

Hilfreich ist auch der Europäische Unfallbericht, der unbedingt ins Gepäck gehört. Die Unfallparteien können ihn unabhängig von der jeweiligen Sprachfassung gemeinsam ausfüllen. Weiterer Tipp des R+V-Infocenters: keinesfalls eine Unfallschuld zugeben oder unverständliche Dokumente unterschreiben.

Mit der Schadenregulierung müssen sich die Urlauber nicht mehr im Urlaubsland belasten. Schadenersatzansprüche können sie bei einem in Deutschland ansässigen Vertreter der ausländischen Versicherung geltend machen. Diese Vertretung erfahren Geschädigte über den Zentralruf der Autoversicherer unter der einheitlichen Telefonnummer 0800-2502600, aus dem Ausland +49-40-300 330 300. Dazu benötigen sie das Kennzeichen des Unfallgegners. Auch die eigene Versicherung sollten sie über den Schaden informieren - unabhängig davon, wer ihn verursacht hat.

Autofahrer sollten auch die Internationale Versicherungskarte (Grüne Versicherungskarte) einpacken. "Zwar müssen sie diese nicht mehr überall vorzeigen. Urlauber sollten sie trotzdem mitnehmen, um Schwierigkeiten zu vermeiden", sagt Walter. Die Karte enthält Informationen für die Schadenregulierung. Ebenfalls empfehlenswert: eine Warnweste, die in vielen Ländern Pflicht ist - ab 1. Juli 2014 auch in Deutschland.

Mehr unter http://ao-url.de/562b91

Quelle: R+V-Infocenter (ots)

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