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Krankenversicherung für Rentner - worauf man achten sollte

Archivmeldung vom 23.04.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.04.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Als Rentner ist man in der Regel gesetzlich krankenversichert in der Krankenversicherung der Rentner. Wer hier pflichtversichert ist, hat zum Beispiel den Vorteil, dass der Rentenversicherungsträger die Hälfte der Beiträge zahlt.

Doch um als Pflichtversicherter aufgenommen zu werden, muss man gewisse Voraussetzungen erfüllen. Zum einen muss man eine gesetzliche Rente erhalten oder sie beantragt haben. Und man muss so genannte Vorversicherungszeiten erfüllen. Näheres weiß Ulrich Theil, stellvertretender Pressesprecher der Deutschen Rentenversicherung Bund:

"Grundsätzlich gilt: Mit Rentenbeginn beteiligt sich die gesetzliche Rentenversiche-rung auch an den Aufwendungen zur Krankenversicherung der Rentner. Das kann zunächst eine Pflichtmitgliedschaft sein. Diese ist allerdings u. a. an eine Vorversicherungszeit geknüpft. Pflichtmitglied der gesetzlichen Krankenversicherung als Rentner kann nur werden, wer in der zweiten Hälfte seines Erwerbslebens zu 90 Prozent in der Krankenversicherung pflichtversichert war. Anders ausgedrückt, müssen Sie bei einem 40-jährigen Arbeitsleben in den letzten 20 Jahren mindestens 18 Jahre Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse gewesen sein."

Die Krankenkasse prüft die Voraussetzungen und entscheidet über die Versicherungspflicht:

"Allein die Krankenkasse entscheidet, ob die Voraussetzungen für eine Pflichtmit-gliedschaft gegeben sind. Die Rentenversicherung ist an die Entscheidung der Kran-kenkasse gebunden. Die Prüfung wird bei der Rentenantragstellung mit der "Anmel-dung zur Krankenversicherung der Rentner" eingeleitet."

Wenn die Pflichtmitgliedschaft nicht möglich ist, kann man sich ggf. freiwillig bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder auch privat versichern. Für Rentner, die pflichtversichert sind, werden die Beiträge automatisch abgebucht:

"Für pflichtversicherte Rentner ermittelt der Rentenversicherungsträger die zu zahlenden Beiträge, behält sie von der Rente ein und überweist den Gesamtbeitrag direkt in den Gesundheitsfonds. Mehr ist nicht zu beachten. Freiwillig und privat Krankenversicherte müssen ihre Beiträge hingegen selbst an die Krankenkasse oder das Versicherungsunternehmen zahlen. In diesen Fällen zahlt der Rentenversicherungsträger einen Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag. Damit dieser zeitgleich mit der Rente beginnen kann, sollte der Antrag auf Beitragszuschuss zusammen mit dem Rentenantrag gestellt werden. Der Beitragszuschuss entspricht in der Höhe dem Betrag, der auch einem Pflichtversicherten zusteht."

Wissen sollte man noch, dass nicht nur die Rente beitragspflichtig ist.

"Die Krankenkassen erheben Beiträge auch auf weitere Einkünfte, wie z. B. Betriebsrenten, Kapitalerträge oder Hinterbliebenenrente. Insgesamt aber nur bis zum einem Höchstbeitrag von 569,62 Euro, was der Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung von derzeit 3.675,- Euro monatlich entspricht."

Hilfen bei Fragen zur Krankenversicherung der Rentner erhalten Sie bei ihrer Krankenkasse aber auch die Mitarbeiter der Deutschen Rentenversicherung geben kostenlos in den wohnortnahen Auskunfts- und Beratungsstellen Hilfestellungen. Alle Adressen findet man auf der Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de. Am bundesweiten Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 4800 können Versicherte kostenlos weitere Informationen erhalten.

Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bund

 

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