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Tierisch gefährlich: Polizei gibt allgemeine Hinweise zum Thema "Wildunfälle"

Archivmeldung vom 24.04.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.04.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Symbolbild Bild: Polizei
Symbolbild Bild: Polizei

Im Frühjahr und im Herbst kommt es vermehrt zu Wildunfällen. Gerade an Stellen, die mit den Gefahrenzeichen "Wildwechsel" gekennzeichnet sind, sollten Sie besonders achtsam und bremsbereit sein sowie die Geschwindigkeit herabsetzen. Aber auch auf anderen Straßen, ohne die entsprechenden Beschilderungshinweise, kann es zu plötzlichen Begegnungen mit Wildtieren kommen.

Wenn vor Ihnen ein Tier die Straße überquert, gilt: Weichen Sie nicht aus, sondern bremsen Sie Ihr Fahrzeug ab, wenn dies gefahrlos möglich ist. Der Aufprall mit einem Baum am Fahrbahnrand oder ein Zusammenstoß mit dem Gegenverkehr hat meistens schlimmere Folgen.
Falls ein Wildtier auf der Fahrbahn zu sehen ist, dann empfiehlt die Polizei: kontrolliertes abbremsen und abblenden, damit die Tiere Fluchtwege in der Dunkelheit erkennen. Seien Sie aber wachsam: wo ein Tier die Straße überquert, können oft noch weitere folgen.

Kommt es zu einem Unfall, muss zuerst die Unfallstelle durch Einschalten des Warnblinklichts und durch das Aufstellen des Warndreiecks gesichert werden. Wichtig ist, dass Autofahrer dabei eine Warnweste tragen, dann ist unverzüglich die Polizei zu informieren (Notruf 110). Nur bei einer entsprechenden Unfallaufnahme und Ausstellung einer "Wildunfallbescheinigung" erstatten Versicherungen die entstanden Schäden. Über die Polizei wird auch der zuständige Jagdpächter informiert, der sich um das getötete oder verletzte Tier kümmert. Ein totes Tier dürfen Sie keinesfalls mitnehmen. Wilderei ist strafbar! Falls das angefahrene Wildtier flüchtet, folgen Sie ihm nicht. Teilen Sie der Polizei die Fluchtrichtung mit, dann kann der zuständige Jäger das verletzte Tier besser auffinden.

Quelle: Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss (ots)

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