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Studienplatz-Ablehnung: Einklagen in vielen Fächern erfolgreich

Archivmeldung vom 10.08.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.08.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Webseite www.uni-recht.de
Webseite www.uni-recht.de

Studienplatzklage-Anwalt Dirk Naumann zu Grünberg sieht an vielen Universitäten und Fachhochschulen gute Chancen für abgelehnte Bewerber. Die Studienplatzklage bietet Abiturienten die Möglichkeit, unabhängig von Note und Wartezeit das Wunschfach im Wintersemester 2011/12 zu studieren. Viele Abiturienten erhalten derzeit die Ablehnungsbescheide. Die Begründung: Abiturnote zu schlecht, Wartezeit zu gering. Zum Teil müssen selbst gute Abiturienten jahrelang warten, obwohl sie sich bei vielen Hochschulen beworben haben.

"Hier kann die Studienplatzklage helfen", sagt Rechtsanwalt Dirk Naumann zu Grünberg, der über 5.000 solcher Verfahren bereits betreut hat: "Viele Abiturienten wissen nicht, dass man sich in jedem zulassungsbeschränkten Fach einklagen kann - egal welche Note man hat." Zahlreiche Hochschulen sparen nämlich Studienplatze ein - zu Unrecht. Diese Studienplätze erhält aber dann nur derjenige, der erfolgreich klagt. Mehrere hundert Studienplätze werden so jedes Jahr bundesweit noch an Studienplatzkläger vergeben.

Neben Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin sind auch Fächer, die von den Hochschulen direkt vergeben werden, Gegenstand der Studienplatzklage. Studienplatzklage-Speizialist Naumann zu Grünberg: "In vielen dieser Fächer sind die Chancen sehr gut. In Psychologie zum Beispiel haben wir für nahezu alle unsere Mandanten Studienplätze bekommen." Auch in Fächern wie BWL, Jura, Soziale Arbeit, Lehramt, Sport oder Medien und Kommunikation sieht er gute Erfolgsaussichten.

"Wichtig dabei ist aber, dass Fristen eingehalten und mit Strategie geklagt wird", sagt Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg. Denn sobald ein Ablehnungsbescheid da ist, muss innerhalb eines Monats Widerspruch eingelegt werden. Bei einigen Universitäten muss gegen den Ablehnungsbescheid auch gleich Klage erhoben werden.

Aktuelle Informationen zur Studienplatzklage veröffentlicht Rechtsanwalt Naumann zu Grünberg auf seiner Homepage ( www.uni-recht.de ) und bietet kostenfreie Info-Blätter an.

Quelle: Naumann zu Grünberg RA-GmbH (ots)

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