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Schulterblick: Toten Winkel überwinden

Archivmeldung vom 08.11.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.11.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Der Fahrer kann das grüne Fahrzeug durch seine Spiegel sehen, aber ohne Schulterblick nicht das rote. Es liegt im toten Winkel.
Der Fahrer kann das grüne Fahrzeug durch seine Spiegel sehen, aber ohne Schulterblick nicht das rote. Es liegt im toten Winkel.

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Egal, ob beim Abbiegen, Anfahren vom Fahrbahnrand, Fahrstreifenwechsel und Öffnen der Wagentür: Nur der ausgeprägte Schulterblick bringt Autofahrern absolute Sicherheit. "Den rückwärtigen Verkehr allein durch Rück- und Seitenspiegel zu beobachten reicht nicht aus, um Kollisionen zu verhindern", erklärt Hans-Ulrich Sander, Kraftfahrtexperte von TÜV Rheinland.

Denn mitunter befinden sich andere Verkehrsteilnehmer im so genannten toten Winkel, den selbst moderne asphärisch geteilte Spiegel nicht vollkommen ausgleichen können. Es bleibt immer ein Restbereich übrig, in dem sich andere Verkehrsteilnehmer "verstecken".

Kopf möglichst weit nach hinten drehen

Wer rechts abbiegt, muss den Kopf möglichst weit nach hinten drehen, um Fußgänger und Fahrradfahrer, die parallel zur Fahrbahn unterwegs sind, rechtzeitig erkennen zu können. Denn Kraftfahrer müssen hier notfalls anhalten und Vorrang gewähren. "Gerade wenn Fahrradwege auf dem Bürgersteig verlaufen, ist der Schulterblick besonders wichtig", betont der TÜV Rheinland-Fachmann. Auch beim Einparken gilt: stets nach hinten schauen, um abzuklären, ob sich Personen, spielende Kinder oder Hindernisse hinter dem Fahrzeug befinden.

K.o.-Kriterium bei der Führerscheinprüfung

Übrigens: Führerscheinbewerber, die es bei der praktischen Prüfung versäumen, über die Schulter zu schauen - etwa beim Anfahren oder Spurwechsel, haben schlechte Karten. "Denn mangelnde Verkehrsbeobachtung ist ein absolutes K.o.-Kriterium und bedeutet unweigerlich nicht bestanden", unterstreicht Sander.

Quelle: TÜV Rheinland AG (ots)

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