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Planvoll in die Elternzeit - Zwei Wochen nach der Geburt muss die Firma wissen, wie lange Sie wegbleiben

Archivmeldung vom 23.02.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.02.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Frauen, die nach der Geburt eines Babys in ihren Beruf zurückkehren wollen, tun gut daran, sich rechtzeitig zu Experten in eigener Sache zu machen.

Viele Chefs sind bei der Planung keine Hilfe; auch sie kennen sich mit Mutterschutz, Elternzeit und Teilzeitansprüchen nicht immer aus. Eigenes Know-How ist deshalb immer ein Vorteil. Die wichtigste Frage: Wie lange gehe ich in Elternzeit, sollten Schwangere schon vor der Geburt entscheiden, rät das Apothekenmagazin "Baby und Familie". Spätestens zwei Wochen danach muss der Arbeitgeber schriftlich informiert sein. Meist ist es einfacher, die Elternzeit zu verlängern, als sie zu verkürzen. Denn viele Firmen stellen eine Schwangerschaftsvertretung ein, deren Vertrag eher ausgedehnt als vorzeitig beendet werden kann.

Quelle: Wort und Bild "Baby und Familie"


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