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Kommen jetzt die Zwangsverkäufe? Experte verrät, welche Folgen die Mietschuldenkrise haben könnte

Archivmeldung vom 24.06.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.06.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Thorsten Bader
Thorsten Bader

Bildrechte: B&B Optimal GmbH Fotograf: B&B Optimal GmbH

Weiterhin hohe Inflation und explodierende Energiekosten: Die aktuellen Krisen stellen deutsche Mieter vor finanzielle Probleme. Vermieter sehen sich deshalb mit einer Welle an Zahlungsausfällen konfrontiert. Die Strom- und Energieversorger müssen sie dennoch weiter bezahlen - auch dann, wenn ihre Mieter die Nachzahlungen nicht begleichen können.

"Fehlende Einnahmen und zusätzliche finanzielle Belastungen sind jedoch erst der Anfang", warnt Thorsten Bader. Der Immobilienprofi setzt sich täglich mit den aktuellsten Entwicklungen am Immobilienmarkt auseinander und prognostiziert, dass die Anzahl der Zwangsversteigerungen von vermieteten Immobilien in den kommenden Jahren rapide steigen wird.

Welche Folgen die Mietschuldenkrise außerdem haben könnte und worauf sich insbesondere Vermieter einstellen sollten, erklärt er in diesem Ratgeber.

Mögliche Auswirkungen der Mietschuldenkrise

Mehr als 50 Prozent der deutschen Bevölkerung mietet ihren Wohnraum. Das ist mit Blick auf die aktuelle Schuldenkrise ein Problem. Können Mieter ihre finanziellen Verpflichtungen nämlich nicht mehr stemmen, wird das Zwangsverkäufe und Zwangsversteigerungen nach sich ziehen. Private Vermieter finanzieren ihre Objekte schließlich durch die monatlichen Mieteinnahmen. Fehlt diese Einnahmequelle, müssen sie ihr Eigentum veräußern.

Erschwerend kommt hinzu, dass zahlreiche Politiker, Anwälte und Mietervereine auf einen erweiterten Mieterschutz pochen. Sie wollen im Rahmen des Kündigungsmoratoriums durchsetzen, dass Mieter auch bei offenen Heizkosten- und Stromrechnungen nicht gekündigt werden dürfen.

Vermieter müssen handeln

Neben den finanziellen Unsicherheiten ergeben sich für Vermieter aktuell weitere Herausforderungen wie die Umsetzung des Gebäudeenergiegesetzes oder die Kalkulation der Grundsteuer. Auch die Erbschafts- und Schenkungssteuer wird im Jahressteuergesetz für zahlreiche Immobilien neu berechnet. Daneben werden Anschlussfinanzierungen aufgrund der gestiegenen Baufinanzierungskosten deutlich teurer. Gleiches gilt für Material und Handwerkerleistungen. Vor diesem Hintergrund ist klar: Wer auch weiterhin vermieten möchte, darf nicht länger untätig bleiben. Die Lage wird sich in absehbarer Zeit kaum verbessern.

Das Kündigungsrecht konsequent wahrnehmen

Private Vermieter haben Pflichten, aber natürlich auch Rechte. Letztere schließen die Kündigung bei bestehenden Mietschulden ein: Ist der Mieter mit seinen Zahlungen mehr als zwei Monate im Verzug oder sind hohe Betriebskostennachforderungen offen, kann der Mietvertrag gekündigt werden. Von diesem Recht sollte der Vermieter konsequent Gebrauch machen, sobald der Mieter in bestimmter Weise und Höhe in Zahlungsverzug gerät. Mit einer schriftlichen Kündigung dürfen Vermieter jedoch nicht zu lange warten. Dieser teure Fehler wird häufig gemacht.

Außerdem müssen sie beachten, dass Kündigungsschreiben oder Vereinbarungen zur Stundung oder Ratenzahlung der Mietschulden rechtlich einwandfrei und auf dem neuesten Stand sein müssen. Vermieter sollten ihre Dokumente also unbedingt durch einen Juristen prüfen lassen.

Mit grundsätzlich verlässlichen Mietern verhandeln

Selbst jahrzehntelang verlässliche Mieter können aufgrund der extrem gestiegenen Lebenshaltungskosten aktuell in Zahlungsverzug kommen. Private Vermieter sollten also überlegen, wem sie eine Stundung oder Ratenzahlung anbieten können. Diese Zahlungsvereinbarung geht jedoch mit einer wichtigen Regel einher: Wird sie einmal um mehr als sieben Tage überschritten, sollte umgehend eine Zahlungs- und Räumungsklage eingereicht werden. Nur so lassen sich weitere Verluste vermeiden. Das ist aktuell oberstes Gebot.

Quelle: B&B Optimal GmbH (ots)

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