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Bernhard Burgener: Praktische Schritte der GmbH Gründung

Archivmeldung vom 23.02.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.02.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Geschäft, Treffen (Symbolbild)
Geschäft, Treffen (Symbolbild)

Bild von Werner Heiber auf Pixabay

Bernhard Burgener ist seit mehr als 40 Jahren als Unternehmer erfolgreich und kennt alle Fallstricke beim Gründen einer GmbH. In diesem Artikel stellt er Ihnen alle praktischen Schritte vor, die Ihnen die Gründung ganz wesentlich erleichtern können. Speziell junge Unternehmen oder Start-ups können beim Gründen einer GmbH von vielen Vorteilen profitieren. Deswegen erfreut sich diese Rechtsform in Deutschland seit jeher einer hohen Beliebtheit. Eine GmbH strahlt Seriosität und Professionalität aus, schützt die Gründer aber auch durch eine Haftungsbeschränkung. Allerdings gibt es ebenso einige Nachteile, die jeder Unternehmer zuvor kennen sollte. Die Gründung einer GmbH kann nämlich ohne die richtige Beratung sehr zeit- und kostenintensiv sein.

Was ist eine GmbH?

Die Kurzform „GmbH“ steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung und zeichnet sich, wie der Name bereits andeutet, durch seine Haftungsbeschränkung aus. Gesellschafter bzw. Gründer haften also ausschließlich mit dem Vermögen der GmbH und nicht mit dem eigenen Privatvermögen. Das kann im Notfall und in Zeiten steigender Firmenpleiten ein sehr bedeutender Vorteil sein, der sich in einem niedrigeren und leicht kalkulierbaren Risiko widerspiegelt. Eine GmbH kann von einem oder mehreren Gesellschaftern gegründet werden und erfordert ein Mindeststammkapital von 25.000 EUR. Zur effizienten Steuerung aller Wirtschaftsaktivitäten gibt es eine Geschäftsführung, eine regelmäßige Gesellschafterversammlung sowie einen Aufsichtsrat (dieser ist ab 500 Mitarbeitern Pflicht). Sie kümmern sich im Zusammenspiel um die Interessen des Unternehmens und aller Beschäftigten.

Schritte zum Gründen einer GmbH

Bernhard Burgener kennt die Probleme von unerfahrenen Unternehmern bei der Gründung einer GmbH. Auf den ersten Blick wirken die Schritte nämlich oftmals verwirrend und aufwändig, doch mit der richtigen Hilfe lassen sie sich schnell und problemlos meistern.

  1. Gesellschaftsvertrag aufsetzen: Wer eine GmbH gründen möchte, der benötigt als Grundlage zunächst einmal den Gesellschaftsvertrag. Dieser regelt unter anderem Formalien zu den Gründern und gibt einen Einblick auf die konkrete Geschäftsidee des zukünftigen Unternehmens.
  2. Notarielle Beurkundung: Als Nächstes ist dieser Gesellschaftsvertrag von einem Notar beurkunden zu lassen. Zunächst liest dieser den Vertrag in Anwesenheit aller Gesellschafter vor und danach erfolgt die gemeinsame Unterzeichnung. Mittlerweile kann dieser Prozess auch komplett online stattfinden.
  3. Stammkapital einzahlen: Wie zu Beginn bereits erwähnt, erfordert die Gründung ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro. Die Einzahlung erfolgt auf einem speziell dafür angelegten Geschäftskonto und muss zu diesem Zeitpunkt zunächst einmal nur 12.500 Euro betragen. Erst mit der Einzahlungsbescheinigung der Bank lässt sich der nächste Schritt einleiten.
  4. Anmeldung beim Handelsregister: Zu dieser Anmeldung ist wiederum ein Notar notwendig, der die Einzahlungsbescheinigung der Bank benötigt. Danach kontaktiert der Notar das zuständige Amtsgericht und die Gesellschafter erhalten anschließend alle notwendigen Informationen sowie etwas später Unterlagen vom Finanzamt auf postalischem Weg.
  5. Gewerbe anmelden: Nachdem ein Eintrag im Handelsregister erfolgt ist, muss die GmbH auch ein Gewerbe anmelden. Dafür füllen die Gründer einen Gewerbeschein beim zuständigen Gewerbeamt aus, das verschiedene Informationen zur Rechtsform und den Stammdaten des Unternehmens benötigt.

Weitere wichtige Teilaspekte, die es direkt nach dem Gründen der GmbH zu beachten gilt, sind die steuerliche Erfassung für die Steuernummer sowie die Anmeldung bei weiteren Behörden und Ämtern. Je nach Fall können das beispielsweise die Arbeitsagentur, IHK/HWK oder Berufsgenossenschaft sowie Krankenkasse sein.

Bernhard Burgener zu den Vor- und Nachteilen einer GmbH-Gründung

Es ist unglaublich wichtig, sich anfangs umfassend mit allen Vor- und Nachteilen einer GmbH zu beschäftigen. Damit stellt man sicher, dass diese Rechtsform genau richtig für die eigene Geschäftsidee ist und alle Anforderungen an heutige und zukünftige Geschäftspläne erfüllt.

Bernhard Burgener geht im Folgenden auf die bedeutendsten Vor- und Nachteile ein.

GmbH gründen: Das sind die Vorteile

  • Beschränkte Haftung: Ein wichtiger Vorteil der GmbH ist die Haftungsbeschränkung. Denn Gesellschafter müssen nicht mit dem eigenen Privatvermögen haften, sondern nur mit dem Gesellschaftsvermögen. Es gibt also ein leicht kalkulierbares Risiko, das die Gründer eingehen.
  • Geeignet für Start-ups: Insbesondere junge Start-ups sind anfangs sehr risikobehaftet. Deswegen bietet sich in solchen Fällen die GmbH als Rechtsform perfekt an, da selbst Investoren und stille Partner sich haftungsbeschränkt beteiligen können. Selbst die Gründung durch eine Einzelperson ist möglich („Ein-Personen-GmbH“).
  • Steuerliche Vorteile: Gesellschafter bzw. Unternehmen genießen einige steuerliche Vorteile. So müssen diese nur die niedrigere Körperschaftsteuer statt der hohen Einkommensteuer zahlen. Zudem lassen sich die Gehälter der Geschäftsführung als Betriebsausgaben abziehen, was letztlich zu einer niedrigeren Steuerlast führt.
  • Seriosität: Die GmbH hat sowohl in Deutschland als auch im Ausland einen exzellenten Ruf und erleichtert die Kundengewinnung sowie Geschäftsbeziehungen. Sie strahlt Seriosität und Professionalität aus, was zum einen der hohen Stammkapitaleinlage und zum anderen dem umfangreichen Gründungsprozess geschuldet ist.

GmbH gründen: Es gibt auch Nachteile

  • Hohe Gründungskosten: Im Vergleich zu anderen Rechtsformen wie der Unternehmergesellschaft (UG), hat die GmbH relativ hohe Gründungskosten. Nicht jeder Unternehmer kann auf Anhieb das benötigte Stammkapital in Höhe von 25.000 Euro aufbringen.
  • Hoher Zeitaufwand: Die zahlreichen Zwischenschritte können ohne erfahrene Hilfe viel Zeit in Anspruch nehmen. Es sind viele Termine und Absprachen mit Ämtern notwendig, hinzu kommen umfangreiche Gründungsformalitäten und Dokumentennachweise.
  • Notar notwendig: In zwei wichtigen Schritten ist sogar der Einsatz eines Notars unabdingbar. Das kann sowohl die Kosten als auch den Zeitaufwand noch weiter in die Höhe treiben, insbesondere wenn es gerade eine hohe Nachfrage nach Notarleistungen gibt.
  • Banken verlangen Bürgschaften: Eigentlich soll die GmbH mit einer Haftungsbeschränkungen überzeugen, doch Banken verlangen nicht selten darüber hinaus eine private Bürgschaft bei der Kreditvergabe. Das bedeutet, die Gründer müssen dann zumindest der Bank gegenüber wieder mit dem Privatvermögen haften.

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