Direkt zum Inhalt Direkt zur Navigation
Sie sind hier: Startseite Ratgeber Verbraucherinfos Flugausfälle: Das steht Betroffenen zu

Flugausfälle: Das steht Betroffenen zu

Archivmeldung vom 29.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“: Blick in die Abflughalle, Mai 2012
Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“: Blick in die Abflughalle, Mai 2012

Foto: Muns
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Chaos an den Flughäfen. Wegen Personalmangels beim Flughafen-, Abfertigungs- oder Kabinenpersonal und Streiks streichen Fluggesellschaften derzeit viele Flüge. Die Sommerferien starten und eine Besserung der Lage scheint nicht in Sicht. Welche Rechte betroffene Fluggäste in solchen Fällen haben und wie man sich am Flughafen richtig verhält, erklären ADAC Clubjuristen.

Grundsätzlich können Passagiere bei kurzfristiger Annullierung (weniger als 14 Tage vor dem Abflug) eine pauschale Ausgleichszahlung verlangen. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke: 250 Euro bei Flügen bis 1500 Kilometer, 400 Euro bis zu 3500 Kilometer und 600 Euro ab einer Flugstrecke von über 3500 Kilometern.

Daneben besteht die Möglichkeit auf verschiedene Unterstützungsleistungen. Zum einen können Betroffene vom Vertrag zurücktreten, in diesem Fall kann der Ticketpreis von der Airline erstattet werden. Möchte man die Reise jedoch nach wie vor antreten, kann man von der Airline eine Alternativbeförderung verlangen. Während der Wartezeit am Flughafen muss die Airline die Passagiere mit Essen und Getränken verpflegen. Ist eine alternative Beförderung erst am nächsten Tag möglich, muss sie eine Hotelübernachtung sowie die Beförderung dorthin organisieren.

Bietet die Airline trotz Nachfrage keine Verpflegung oder Übernachtung an, darf man sich selbst darum kümmern. Die Kosten bekommt man in solchen Fällen im Nachhinein von der Airline erstattet. Die ADAC Clubjuristen raten: Alle Belege als Nachweise aufbewahren.

Tipps für richtiges Verhalten am Flughafen: Wenn der Flug Verspätung hat oder annulliert wird, sollte man sich entweder direkt vor Ort oder telefonisch bei der Airline Informationen besorgen und sich den Grund und die Dauer der Verspätung schriftlich bestätigen lassen. Von nun an sollten außerdem alle Belege für anfallende Verpflegungskosten aufbewahrt werden. Wenn man eine Pauschalreise gebucht hat, sollte man umgehend den Reiseveranstalter kontaktieren.

Schnelle und unkomplizierte Hilfe bietet der ADAC Entschädigungsrechner. Mit diesem können Flugreisende ihre Rechte mit nur wenigen Klicks und kostenfrei überprüfen und anschließend geltend machen: Das geht entweder selbst über den ADAC Musterbrief, durch Anrufen der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, die Beauftragung eines Anwalts oder mit Hilfe des ADAC Partners MYFLYRIGHT.

Quelle: ADAC (ots)

Videos
Daniel Mantey Bild: Hertwelle432
"MANTEY halb 8" deckt auf - Wer steuert den öffentlich-rechtlichen Rundfunk?
Mantey halb 8 - Logo des Sendeformates
"MANTEY halb 8": Enthüllungen zu Medienverantwortung und Turcks Überraschungen bei und Energiewende-Renditen!
Termine
Newsletter
Wollen Sie unsere Nachrichten täglich kompakt und kostenlos per Mail? Dann tragen Sie sich hier ein:
Schreiben Sie bitte heiss in folgendes Feld um den Spam-Filter zu umgehen

Anzeige