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Alte Führerscheine bis 2033 gültig ADAC: Umtausch jetzt nicht notwendig

Archivmeldung vom 10.01.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.01.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
EU-Führerscheinkarte (Layout 2013), in Deutschland seit 1999 ausgestelltVorderseite
1. Nachname
2. Vorname
3. Geburtsdatum und -ort
4a. Ausstellungsdatum
4b. Führerschein gültig bis (in Deutschland derzeit nicht belegt)
4c. ausstellende Behörde
5. Führerscheinnummer
7. Unterschrift des Inhabers
9. Fahrerlaubnisklasse(n)
EU-Führerscheinkarte (Layout 2013), in Deutschland seit 1999 ausgestelltVorderseite 1. Nachname 2. Vorname 3. Geburtsdatum und -ort 4a. Ausstellungsdatum 4b. Führerschein gültig bis (in Deutschland derzeit nicht belegt) 4c. ausstellende Behörde 5. Führerscheinnummer 7. Unterschrift des Inhabers 9. Fahrerlaubnisklasse(n)

Lizenz: Public domain
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Zum 19. Januar 2013 werden neue EU-Führerscheine eingeführt. Alle Ausweise, die ab diesem Zeitpunk ausgestellt werden, gelten 15 Jahre lang. Der ADAC weist darauf hin, dass alle Dokumente, die vor dem 19. Januar 2013 ausgegeben worden sind, erst mit Wirkung zum 19. Januar 2033 ihre Gültigkeit verlieren und neu ausgestellt werden müssen. Deshalb ist es nicht nötig, einen bisher gültigen Führerschein in den nächsten Tagen kurzfristig noch umzutauschen.

Wer dennoch schon jetzt ein neues Dokument im Scheckkartenformat haben möchte, hat keinen großen Aufwand: Die Bearbeitungsgebühr in Höhe von 24 Euro bei der ausstellenden Behörde einzahlen sowie den alten Führerschein und ein neues Foto vorlegen. Eine ärztliche Untersuchung ist dabei - anders als in vielen anderen EU-Staaten - nicht vorgeschrieben. Unerlässlich ist der Umtausch jedoch dann, wenn wegen einer Fernreise ein internationaler Führerschein erforderlich ist. Dieser kann nur für Inhaber eines "neuen" Scheckkartenführerscheins ausgestellt werden.

Der Führerschein im Scheckkartenformat ist die Umsetzung einer EU-Richtlinie. Zum einen soll durch den Umtausch Führerscheinfälschern das Handwerk gelegt werden. Zum anderen ist es das erklärte Ziel der Neuregelung, ein EU-weites Fahrerlaubnisregister zu errichten, um so den sog. "Führerschein-Tourismus" zu erschweren bzw. unmöglich zu machen. Der ADAC hat zum neuen Fahrerlaubnisrecht eine Broschüre erstellt, die kostenlos unter www.adac.de heruntergeladen werden kann.

Quelle: ADAC (ots)

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