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EU-Fahrgastrechte: Keine Entschädigung mehr bei Verspätungen im Zuge höherer Gewalt

Archivmeldung vom 01.06.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.06.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Danny König / pixelio.de
Bild: Danny König / pixelio.de

Kunden der Deutschen Bahn müssen sich ab Juni auf gleich mehre Änderungen bei den Fahrgastrechten einstellen, die den Anspruch auf Schadensersatz bei Zugverspätungen betreffen. Dies berichtet das Magazin "RT DE".

Weiter berichtet RT DE: "Ab Juni gelten neue Regeln für Entschädigungszahlungen im Falle von Zugverspätungen. Ursache hierfür sind die neuen EU-Fahrgastrechte. So wird die Deutsche Bahn künftig ihren Fahrgästen keine Ausgleichszahlung für Verspätungen im Falle höherer Gewalt mehr zahlen müssen.

Diese liegt vor bei außergewöhnlichen Witterungsbedingungen wie einem Sturm, großen Naturkatastrophen, Pandemien oder der Sabotage Dritter, etwa bei einem Selbstmordversuch auf dem Gleis. Streikaktionen des Bahnpersonals gehören indes nicht dazu.

Kein Recht auf Nutzung eines höherwertigen Zuges

Ebenfalls im Juni tritt die neue Eisenbahnverordnung des Bundes in Kraft. In Zuge dessen wird das neue Deutschlandticket ab dem 7. Juni als Fahrausweis mit "erheblich ermäßigtem Beförderungsentgelt" eingestuft.

Kunden des Deutschlandtickets werden selbst bei Verspätungen über 20 Minuten oder Zugausfällen keinen höherwertigen Zug nutzen dürfen, sofern es sich nicht um die letzte Verbindung des Tages handelt. Einen Anspruch auf Schadenersatz wird es ebenfalls nicht geben."

Quelle: RT DE

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