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Schreiben der Finanzämter bitte prüfen: Lohnsteuerabzugsmerkmale können unvollständig oder unrichtig sein

Archivmeldung vom 31.10.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.10.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: tom-higgins  / pixelio.de
Bild: tom-higgins / pixelio.de

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) informiert: Derzeit erhalten seit Mitte Oktober bis spätestens Ende November alle Arbeitnehmer von ihrem Finanzamt Informationsschreiben über ihre elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale - "ELSTAM". Dieses Schreiben beinhaltet die Daten, welche bisher auf der Papp-Lohnsteuerkarte standen und nun elektronisch im zentralen Datenspeicher erfasst sind.

Die VLH empfiehlt, Ihre Daten in den zugesandten Schreiben genau zu überprüfen.

Die Schreiben der Finanzverwaltung erhalten neben der Anschrift und der Steueridentifikationsnummer (ID) die Lohnsteuerklasse, Religionszugehörigkeit und ggf. einige Freibeträge.

Wie nun festzustellen ist, sind einige dieser Mitteilungen fehlerhaft:

  •  Bei Ehepaaren mit bisheriger Steuerklassenwahl III/V sind jetzt in vielen Fällen die Steuerklassen IV/IV gespeichert. Ohne entsprechenden Änderungsantrag droht in diesen Fällen dann ein geringerer Lohnsteuerabzug und ggf. Nachteile bei Arbeitslosigkeit oder im Bezug anderer Lohnersatzleistungen.
  •   Ebenso fehlen Freibeträge für Kinder und Körperbehinderung.

Bitte beachten Sie, dass eine Korrektur solcher unrichtiger Angaben nur auf Antrag über das zuständige Finanzamt und nicht bei der Gemeinde möglich ist. Da die richtigen Daten dem Finanzamt oft bekannt sind, kann hier bereits ein Telefonanruf helfen.

Die Eintragung weiterer Freibeträge, z.B. wegen höherer Aufwendungen oder ein Wechsel der Steuerklasse gegenüber dem Vorjahr, kann jedoch nur über einen schriftlichen Antrag erfolgen.

Sollten Sie Hilfe bei der Prüfung der Mitteilungsschreiben, dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung oder zur Einkommenssteuererklärung benötigen, können Sie sich gerne an eine unserer rund 2.800 bundesweit tätigen örtlichen Beratungsstellen wenden.

Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (ots)

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