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Neues Insolvenzrecht soll Finanzämter bevorzugen

Archivmeldung vom 12.08.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.08.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Auch Sozialversicherungen bekommen Vorrang vor anderen Schuldnern - Scharfe Kritik von Insolvenzverwaltern. www.welt.de, berichtet

Aus dem Inhalt:

Berlin - Die Bundesregierung will das Insolvenzrecht zu Gunsten der Finanzämter und Sozialversicherungsträger ändern. Durch eine "Anpassung des Rechts der Insolvenzanfechtung" können sich die Behörden künftig vor den anderen Gläubigern am verbliebenen Vermögen bedienen.

Deutschlands Insolvenzverwalter laufen Sturm gegen die geplante Novelle. "Durch diese Privilegierung wird die Rettung von Betrieben und damit von Arbeitsplätzen deutlich schwerer", sagt Siegfried Beck, Vorsitzender des Verbandes der Insolvenzverwalter Deutschlands. Er sieht in der geplanten Änderung einen fundamentalen Verstoß gegen die vom Bundesgerichtshof bestätigte Gleichbehandlung der Gläubiger.

Im Detail sieht der Regierungsentwurf unter anderem vor, daß Zwangsvollstreckungen der Finanz- und Sozialversicherungsbehörden vor der Insolvenzeröffnung als "kongruent" behandelt werden, und nicht wie bisher als "inkongruent". Das bedeutet: Nach dem aktuell gültigen Recht haben die beiden öffentlich-rechtlichen Gläubiger einen Anspruch auf die Bezahlung offener Forderungen. Sie dürfen die Zwangsvollstreckung jedoch nicht selbst ausführen. Bislang seien die Behörden laut Beck zwar selbst tätig geworden, der Insolvenzverwalter könne sich das Geld aber über eine Anfechtung zurückholen und auf alle Gläubiger gleich verteilen. Die Finanz- und Sozialversicherungsbehörden können sich zur Vollstreckung sogenannte Titel selbst ausstellen. Private Gläubiger müssen dagegen zuerst Klage einreichen.

Nach der geplanten Gesetzesänderung können Finanz- und Sozialbehörden laut Beck wegen stark eingeschränkter Anfechtungsrechte noch vor der Verfahrenseröffnung zwangsvollstrecken. "Dadurch können die Ämter das letzte Vermögen wegpfänden und die anderen Gläubiger gucken hinterher in die Röhre", sagt der Experte.

Quelle: http://www.welt.de/data/2005/08/11/758361.html

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