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Widerruf Autokredit: 7 Dinge, die man wissen sollte

Archivmeldung vom 30.09.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.09.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Ein Thema in aller Munde: Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen in den Verträgen von Autokrediten. Wurde ein Auto finanziert, könnte durchaus die Chance bestehen durch einen Widerruf des Vertrages bares Geld zu sparen. Besonders lukrativ kann dies für Geschädigte des Dieselskandals sein. Die wichtigsten Fragen in diesem Zusammenhang klärt im Folgenden der Rechtsanwalt Markus Mingers, Inhaber der Kanzlei Mingers & Kreuzer.

1. Welche Kreditverträge können widerrufen werden?

Generell kommen hierfür sämtliche Verträge in Frage, die von einer Privatperson abgeschlossen wurden. Ausgenommen sind lediglich gewerbliche Kredite. Enthält ein Vertrag eine Widerrufsbelehrung, so ist dieser automatisch als privates Darlehen einzustufen. „Bedingung für einen Widerruf sind fehlerhafte Informationen im Vertrag, die bewirken, dass die 14-tägige Widerrufsfrist nie zu laufen begonnen hat“, so Markus Mingers. Unklare Formulierungen sowie das Fehlen wichtiger Pflichtangaben sind Beispiele hierfür.

2. Inwieweit hängt ein Autokauf mit dem Kredit zusammen?

„Kam der Kauf eines Autos unmittelbar im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Darlehens zustande, so spricht man von einem ‚verbundenen‘ Geschäft“, erklärt der Rechtsexperte. Wird der Widerruf des Geschäftes (des Darlehens) also anerkannt, so muss auch der zweite damit verbundene Teil (der Autokauf) einer Rückabwicklung unterzogen werden.

3. Rückabwicklung – was heißt das genau?

Eine Rückabwicklung bedeutet konkret, dass der Status der Privatperson insofern zurückgesetzt wird, als hätte sie nie einen Vertrag abgeschlossen. Die Anzahlung sowie sämtliche Zahlungen zur Tilgung müssen zurückerstattet werden und auch die Restschuld wird gelöscht. Nur eventuelle Zinsen (die aber in den meisten Fällen relativ niedrig ausfallen) darf die Bank einbehalten. Die Aufgabe der Privatperson ist dabei die Rückgabe des Fahrzeuges.

4. Sind nur Dieselfahrzeuge betroffen?

Ganz klar: Nein! Alle Autos, die durch eine Privatperson gekauft oder geleast wurden, können betroffen sein. Unabhängig vom Hersteller oder Modell kommt es hierbei immer auf den Vertrag der Finanzierung an. Auch besteht kein Unterschied, ob es gebrauchte oder neue Fahrzeuge sind. Wichtig ist lediglich der Vertrag und eventuell enthaltene Fehler.

5. Wann macht ein Autokredit-Widerruf Sinn?

„Generell ist ein Widerruf in vielen Fällen sinnvoll, besonders jedoch dann, wenn der Vertrag nach dem 13. Juni 2014 abgeschlossen wurde, da hierbei in vielen Fällen keine Nutzungsentschädigung verlangt werden darf“, erläutert Mingers. Dies kann bei früher abgeschlossenen Darlehen unter Umständen der Fall sein. Insbesondere Betroffene des Diesel-Abgasskandals können vom Widerruf Ihres Autokredites profitieren, bedenkt man einmal die drohenden Wertverluste sowie das eventuelle Erlöschen der Betriebserlaubnis.

6. Wie kann ich meinen Vertrag überprüfen lassen?

Zur Überprüfung eines Vertrages sollte man sich juristischen Beistand suchen. Im Rahmen einer Ersteinschätzung können Verträge hinsichtlich ihrer Chancen auf einen lukrativen Widerruf geprüft und im nächsten Schritt das eventuelle weitere Vorgehen besprochen werden.

7. Welche Kosten sind zu erwarten?

Da die Höhe der Kosten abhängig vom Streitwert ist, welcher wiederum von der Summe des Kredites abhängt, kann man dies nicht pauschalisieren. Im Regelfall werden derartige Kosten jedoch von der Rechtsschutzversicherung im Rahmen des Privatrechtsschutzes übernommen. Falls eine Versicherung dieser Art nicht besteht, sollte vor dem Widerruf eine solche abgeschlossen werden.

Quelle: www.mingers-kreuzer.de

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