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SCHUFA: Erleichterung für Verbraucher - eigene Kredithistorie positiv gestalten

Archivmeldung vom 26.06.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.06.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Grafik: "obs/SCHUFA Holding AG"
Grafik: "obs/SCHUFA Holding AG"

Die SCHUFA erleichtert den Verbrauchern, ihre Kredithistorie positiv zu gestalten. Ab dem 01.07.2012 können Verbraucher einen neu gemeldeten negativen Eintrag über eine nicht bezahlte Rechnung bis 2.000 Euro sofort löschen lassen, wenn sie vom Gläubiger innerhalb von sechs Wochen als beglichen gemeldet wird.

Mit der neuen Regelung verdoppelt die SCHUFA den bisherigen Maximalbetrag von 1.000 auf 2.000 Euro und verlängert für den Verbraucher die Möglichkeit der Löschung durch Zahlung von vier auf sechs Wochen. Voraussetzung ist: Die Forderung muss erstmals gemeldet, offen, ausreichend gemahnt, unbestritten und nicht tituliert sein. Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, wird das negative Merkmal umgehend wieder gelöscht.

Gerade in Zeiten des zunehmenden Internethandels und Kaufs auf Rechnung sowie der steigenden Zahl an Konsumentenkrediten ist diese Erleichterung für den Verbraucher eine nachhaltige Chance. Damit ein Zahlungsverzug bei diesen Summen nicht zur längerfristigen Verschlechterung der Bonität führt, setzt die SCHUFA mit der Erweiterung des bisherigen Verfahrens ein verbraucherfreundliches Signal.

Negativmerkmale kommen deutlich weniger vor als Positivmerkmale. 91 Prozent aller 66,2 Millionen Verbraucher in Deutschland haben ausschließlich positive Informationen in ihrem SCHUFA-Datenbestand. Die positiven Informationen zeigen, dass ein Verbraucher wirtschaftlich aktiv ist und dabei zuverlässig seinen Kreditverpflichtungen nachkommt. Dies ist der Regelfall: 97,5 Prozent aller Ratenkredite werden in Deutschland ordnungsgemäß zurückgezahlt.

Quelle: SCHUFA Holding AG (ots)

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