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Kuba Investment GmbH & Co. KG: Dem Kunden das Blaue vom Himmel versprochen

Archivmeldung vom 08.11.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.11.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Im Jahr 2002 investierten zahlreiche Anleger in die Kapitalanlage der Kuba Investment GmbH & Co. KG. Diese versprach den Anlegern hohe Wertsteigerungen durch den Bau von Hotelanlagen in dem Fernreiseziel Kuba. Nunmehr stellt sich für den Anleger die Frage, wo sein Geld und vor allen Dingen seine Anlagegesellschaft geblieben sind.

Herr Runde (Name geändert) reist gerne in seinen Ferien nach Kuba. Das gute Wetter, die netten Menschen und nicht zuletzt die günstigen Preise sorgen stets für einen gelungenen Urlaub. Gerade aus seinem Urlaub zurückgekehrt war Herr Runde daher sehr interessiert, als ihm ein Arbeitskollege über eine Beteiligung an neu zu bauenden Hotelanlagen in Kuba berichtete, über die ihn sein Anlageberater informiert habe.
Schnell war ein erster Kontakt zwischen Herrn Runde und dem Anlageberater, Herrn König (Name geändert) hergestellt. Herr König erklärte Herrn Runde bei einem Glas Wein, das Unternehmen Kuba Investment GmbH & Co. KG plane den Bau von neuen Hotels auf Kuba und suche dafür noch Geldgeber, die neben einer hohen Rendite noch steuerliche Abschreibungen erwarten dürften. Dass die Kuba Investment kein unseriöses Unternehmen sei, zeige sich zum einen schon an ihrem inländischen Sitz Düsseldorf, und zum anderen daran, dass die renommierte F. & T. (Finanz und Treuhand) mit Geschäftssitz in der Schweiz eingeschaltet sei. Zudem würden Geldgeber als Kommanditisten sogar Mitgesellschafter der Kuba Investment werden. Besondere Risiken seien nicht erkennbar. Noch in Urlaubsstimmung willigte Herr Runde ein. Er unterschrieb eine Beitrittserklärung zur Gesellschaft und zahlte seine Kommanditeinlage in voller Höhe ein. Dafür wurde er ins Handelsregister eingetragen. Seine Rechte als Gesellschafter übertrug er, wie vorher schon vereinbart, treuhänderisch an die F. & T.
Während seiner nächsten Urlaube auf Kuba erkundigte sich Herr Runde vor Ort nach Bautätigkeiten der Kuba Investment GmbH & Co. KG. Leider konnten ihm die Einheimischen nicht weiterhelfen, die Gesellschaft war ihnen unbekannt. Auf Nachfragen in Düsseldorf wurde ihm jedoch versichert, dass es schon zahlreiche Bauprojekte gäbe, die sofort nach Genehmigung durch die kubanischen Behörden in Angriff genommen würden. Eine solche Genehmigung könne in sozialistischen Ländern aber durchaus etwas dauern.

Keine weiteren Zahlungen leisten!

Anfang Januar 2008 erhielt Herr Runde dann Post von einem ihm unbekannten Rechtsanwalt. Dieser vertrat eine Firma, die gegenüber der Kuba Investment noch offene Forderungen mit einer Höhe von mehr als 150.000 Euro hatte. Ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und die Forderung, als Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kuba Investment einzustehen, waren dem Schreiben beigefügt. Zu seinem Glück wandte sich Herr Runde an einen Rechtsanwalt, der ihn darüber aufklärte, dass er als Kommanditist nur mit seiner Gesellschaftereinlage nicht aber mit seinem Privatvermögen hafte. Der Zahlungsaufforderung müsse er daher nicht nachkommen.
Kurze Zeit später erhielt Herr Runde ein weiteres Schreiben, diesmal von der F & T Finanz und Treuhand. Diese teilte darin mit, dass sie den bestehenden Treuhandvertrag mit sofortiger Wirkung kündige. Aus dem Schreiben lässt sich erkennen, dass sich die Treuhandgesellschaft bereits in Liquidation, also im Auflösungsstadium befand, als sie die Kündigung erklärte.

Was ist mit der Kuba Investment GmbH & Co KG geschehen

Die Suche nach der Kuba Investment GmbH & Co. KG, welche durch den Autor durchgeführt wurde, führte zu keinem erfolgreichen Ergebnisses. An der ehemaligen Geschäftsadresse und unter der alten Telefonnummer ist die Gesellschaft nicht mehr zu erreichen. Auch ihre frühere Internetseite wird mittlerweile nicht mehr von der Gesellschaft genutzt. Der jetzige Nutzer der Webseite befindet sich nach Auskunft durch die DENIC in einer Kleinstadt in Schweden. Eine Email an die Adresse der Gesellschaft kam als unzustellbar zurück. Wählt man die im Prospekt genannt Telefonnummer, meldet sich dort ein Anrufbeantworter, scheinbar ein Privatanschluss, an dem ein männlicher Teilnehmer mit ausländischem Akzent seine Rückrufbitte äußert. Es ist daher die Befürchtung durchaus nahe liegend, dass die eingezahlten Gelder für die Anleger verloren sind, da die Anlagegesellschaft nicht mehr auffindbar ist.

Schadensersatz kann geltend gemacht werden

Herr Runde will sich damit nicht abfinden und nimmt nun mit Hilfe seines Anwaltes Herrn König in Anspruch, der ihm damals die Anlage vermittelte. Die Erfolgsaussichten dafür stehen nicht schlecht. So hat der Bundesgerichtshof jüngst seine Rechtssprechung zum „aufklärungsrichtigen Verhalten“ bestätigt (Urteil vom 6. März 2008 - III ZR 298/05). Danach ist davon auszugehen, dass ein Anleger bei ordnungsgemäßer Aufklärung über die Risiken eine Anlage nicht getätigt hätte. Der Anlageberater ist dann verpflichtet, dem Anleger die entstehenden Schäden zu ersetzen. Eine fehlerhafte Anlageberatung liegt beispielsweise vor, wenn auf ein mögliches Risiko des Verlustes der gesamten Anlage nicht hingewiesen oder wenn unrealistische Renditen versprochen wurden. Herr Runde wird daher wohl seine Anlage an Herrn König zurückgeben und von diesem die eingezahlten Beträge zurückverlangen können. Dies ist nämlich auch dann möglich, wenn wie hier die Beträge an die Gesellschaft direkt und nicht an den Anlageberater gezahlt worden sind. Geschädigte Kapitalanleger sollten daher prüfen, ob ihr Berater in Haftung genommen werden kann.
Weitere Schadensersatzansprüche gegen die Kuba Investment GmbH & Co. KG, die Kuba Investment GmbH und auch die Treuhandgesellschaft erscheinen hier sinnlos zu sein, da die Gesellschaften nicht auffindbar sind. Nähere Hinweise zu den Geschäftsführer der Gesellschaft und deren Aufenthaltsort werden vom Verfasser gerne entgegen genommen.

Für Interessierte haben die Rechtsanwälte einen Fragebogen ausgearbeitet. Diesen können sie unter
http://www.dr-schulte.de/images/file/fragebogen%20kuba%20investment.pdf abrufen.

Der Verfasser Dr. Thomas Schulte ist für den Inhalt verantwortlich

Dr. Thomas Schulte leitet die Kanzlei Dr. Thomas Schulte, in der vier Rechtsanwälte tätig sind. Die Kanzlei ist seit 1995 schwerpunktmäßig auf dem Gebiet des Kapitalanlagen- und Bankenrechts sowie auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes tätig und vertritt bundesweit die Interessen einzelner Anleger.

Quelle: Dr. Thomas Schulte

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