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Berufsunfähigen durch Corona droht Leistungsverweigerung

Archivmeldung vom 03.05.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Axel Hoffmann / pixelio.de
Bild: Axel Hoffmann / pixelio.de

Wer als Folge der Corona-Pandemie berufsunfähig wird, muss damit rechnen, dass seine Versicherung die Leistung verweigert. Das ist das Ergebnis einer Abfrage unter Deutschlands Berufsunfähigkeitsversicherern, über die die "Welt am Sonntag" berichtet.

Dies betrifft demnach Menschen mit Schäden wie dem Long-Covid-Syndrom sowie jene, die die durch die Pandemie etwa dauerhaft seelisch erkranken oder schwere Haltungsschäden durch die Arbeit im Homeoffice erleiden. Auf die Abfrage des Unternehmens antworteten lediglich sieben von 59 angeschriebenen Versicherern, die jedoch rund 15 Prozent des Marktes abdecken.

Aus den Antworten der Versicherer auf die Abfrage der Beratungsfirma Premiumcircle geht hervor, dass diese für Berufsunfähigkeit im Zusammenhang mit der Pandemie einen erheblichen Spielraum für die Anerkennung von Leistungen für sich in Anspruch nehmen. Demnach gibt etwa einer der Versicherer an, Reisen der Betroffenen in Corona-Risikogebiete könnten als möglicher Verweigerungsgrund für Zahlungen gewertet werden. Sechs Versicherer kündigten zudem an, körperliche Schäden durch die Arbeit im Homeoffice möglicherweise nicht anzuerkennen. Der rentenpolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Markus Kurth, kritisierte angesichts der Ergebnisse "unverbindliche Formulierungen in den Versicherungsverträgen", die darauf angelegt seien, "im Leistungsfall den Versicherern auf Kosten der Versicherten einen möglichst weiten Prüfungsspielraum einzuräumen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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