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Politik folgt Bankenlobby: Bundestag schränkt Widerrufsmöglichkeit von Immobilienkrediten ein - Verträge jetzt überprüfen

Archivmeldung vom 18.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Benjamin Klack / pixelio.de
Bild: Benjamin Klack / pixelio.de

Nach der Entscheidung des Bundestages ist Eile geboten: Kreditnehmer sollten schnellstens ihre Verträge überprüfen lassen, ob fehlerhafte Widerrufsbelehrungen eine zinsgünstige Umschuldung möglich machen.

Dazu raten die Fachanwälte Poppelbaum und Geigenmüller allen Kreditnehmern, die laufende Darlehensverträge aus den Jahren 2002 bis 2010 haben: "Aufgrund fehlerhafter Belehrungen von Bankenseite sind viele Altverträge für Immobilienkredite anfechtbar. Darlehensnehmer können eine Umschuldung vornehmen und von aktuell günstigen Zinssätzen profitieren", erklärte Jan Geigenmüller, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, heute in Berlin.

Doch schnelles Handeln ist angezeigt. Auf Druck der Bankenlobby wird dieses grundsätzliche Verbraucherrecht nun beseitigt. Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag abschließend über den entsprechenden Gesetzesentwurf (18/5922, 18/6286).

"Dieses Gesetz ist unnötig und geht ausschließlich zu Lasten der Verbraucher" hatte Ulrich Poppelbaum, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, bereits in der parlamentarischen Anhörung vor dem Rechtsausschuss des Bundestages als Sachverständiger am vergangenen Montag erklärt. "Die Banken hätten längst handeln und ihre Kunden nachbelehren können. Dazu brauchte es kein Gesetz. Warum der Gesetzgeber nun aber der Bankenlobby diesen Gefallen tut, ist für uns nicht nachvollziehbar", so RA Poppelbaum weiter. "Wir können daher allen Kreditnehmern jetzt nur raten, schnell die Verträge überprüfen zu lassen. Denn kommt das neue Gesetz, bestehen schon ab Juni diese Widerspruchsmöglichkeiten nicht mehr". Poppelbaum Geigenmüller bietet eine kostenlose Ersteinschätzung der Widerrufbarkeit der Darlehensverträge an. Durch den Widerruf lassen sich noch bis voraussichtlich Juni 2016 je nach Fallkonstellation viele Tausend Euro sparen.

Quelle: Poppelbaum Geigenmüller Rechtsanwälte (ots)

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