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Finanzverwaltung erhöht Zuschläge bei verspäteter Erklärungsabgabe

Archivmeldung vom 30.09.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.09.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert  / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Kennen Sie dies, dass das Finanzamt Sie anschreibt und auffordert, bis zu einem gewissen Termin Ihre Einkommensteuererklärung abzugeben und Sie alle Mühe haben, die Steuerunterlagen zusammenzusuchen, Ihre Erklärung zu fertigen und den Abgabetermin einzuhalten?

Nun geht die Finanzverwaltung dazu über, bei verspäteter Abgabe der Einkommensteuererklärung, empfindliche Verspätungszuschläge festsetzen. Diese liegen zwischen 1 bis 10 % der festgesetzten Steuer. Das wäre zum Beispiel bei einer festgesetzten Steuer von 5.000 EUR im Falle der verspäteten Abgabe immerhin ein Betrag, der zwischen 50 und 500 EUR liegt.

Sparen Sie sich dieses Risiko und diesen Ärger, indem Sie Ihre Steuererklärung zügig erstellen oder Sie sich ggf. rechtzeitig beraten lassen!

Quelle:  Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) / (ots)

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