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Ab März sind neue Versicherungskennzeichen Pflicht

Archivmeldung vom 18.02.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.02.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: HUK-COBURG Fotograf: Hagen Lehmann
Bild: HUK-COBURG Fotograf: Hagen Lehmann

Blau ist die Farbe des Jahres 2021: Ab 1. März müssen alle Kleinkrafträder statt einem schwarzen ein blaues Versicherungskennzeichen tragen. Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören zum Beispiel Mofas, Mopeds oder Roller, Leichtmofas, Segways oder leichte Quads.

Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren. Das korrekte Kennzeichen ist wichtig. Ohne erlischt der Versicherungsschutz und man macht sich strafbar. Wer sein Kleinkraftrad erst aus der Garage holt, wenn es warm und sonnig ist, kann das Versicherungskennzeichen später kaufen.

Die Prämienhöhe richtet sich nach dem tatsächlichen Nutzungszeitraum. Wer ab Mai fährt, zahlt nicht für zwölf sondern für zehn Monate, also bis zum Ende des laufenden Verkehrsjahrs. Kaufen lassen sich die Kennzeichen direkt bei der Versicherung. Viele Kfz-Versicherungen schicken die Kennzeichen auch zu.

Die kleinen Verwandten der Motorräder sind nicht nur oft in Unfälle verwickelt, sie werden auch häufig gestohlen. Beides zeigt: Umfassender Versicherungsschutz ist nötig. Dies gilt besonders für Personenschäden. Wird beispielsweise ein gut verdienender, junger Familienvater bei einem Verkehrsunfall durch die Schuld des Rollerfahrers schwer verletzt und behält bleibende Schäden, sind Entschädigungen in Millionenhöhe durchaus realistisch. Deshalb empfiehlt die HUK-COBURG grundsätzlich eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen EUR Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die bietet sie im Bereich der Kleinkrafträder ab 34 EUR und die Teilkasko-Versicherung mit 150 EUR Selbstbeteiligung ab 26 EUR an.

Versicherung für E-Scooter und S-Pedelec

Mit den E-Scootern ist die Fahrzeugfamilie mit Versicherungskennzeichen noch einmal gewachsen. Auch sie brauchen jedes Jahr eine neue Versicherungsplakette. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist ab 17 EUR und die Teilkasko-Versicherung mit 150 EUR Selbstbeteiligung ab 16 EUR zu haben.

S-Pedelecs müssen ebenfalls ein Versicherungskennzeichen tragen: Bei diesen schnellen Pedelecs wird die Motorunterstützung erst bei 45 Stundenkilometern abgeschaltet und die Motorleistung liegt bei 500 Watt. In diesem Segment bietet die HUK-COBURG eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab 25 EUR und eine Teilkasko-Versicherung mit 150 EUR Selbstbeteiligung bei Totalentwendung ab 34 EUR an.

Quelle: HUK-COBURG (ots)

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