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Abzocke bei Gewerbetreibenden: DDV warnt vor "Neuer Robinsonliste"

Archivmeldung vom 09.03.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.03.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Karl-Heinz Laube / pixelio.de
Bild: Karl-Heinz Laube / pixelio.de

Dem Deutschen Dialogmarketing Verband (DDV) liegen erneut Beschwerden von Unternehmen gegen die Neue Robinsonliste vor. Diese Werbesperrliste für Gewerbetreibende war bereits 2011 durch unseriöse Geschäftspraktiken in Erscheinung getreten.

Die Masche: Damals wurden (vermeintlich kostenfreie) Eintragungen von Unternehmen in diese Liste durch Kontaktaufnahme per gesetzlich nicht erlaubter Fax-Werbung und mit Einsatz einer Abo-Falle generiert. Viele Unternehmen wurden dann unvermittelt für eine "kostenpflichtige Bearbeitungspauschale" in Höhe von 416,50 Euro zur Kasse gebeten. Im Impressum der Neuen Robinsonliste steht zudem eine "Scheinadresse", unter der jedoch niemand erreichbar ist! Zurzeit versendet die Neue Robinsonliste Schreiben an diese Unternehmen, mit der massiven Aufforderung, Daten der "Mitglieder" der "Neuen Robinsonliste" in die eigene Sperrliste aufzunehmen. Der DDV rät deutlich, diese Aufforderungen zu ignorieren.

Patrick Tapp, Vizepräsident Kommunikation im DDV: "Die Neue Robinsonliste ist unverschämt und betreibt miese Abzocke bei Gewerbetreibenden, die sich gegen unerwünschte Werbung schützen möchten. Hier werden Firmen dreist in die Falle gelockt. Wer sich gegen unerwünschte Werbung schützen will, kann dies immer in seriösen kostenfreien Werbesperrlisten tun. Mit diesem Schutzinteresse Geld verdienen zu wollen, ist absolut inakzeptabel und ich unterstelle hier betrügerische Absichten."

Der DDV hatte u.a. den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität, DSW, eingeschaltet, jedoch konnte sich die Neue Robinsonliste einer Verfolgung entziehen, weil niemand unter der angegebenen Berliner Absenderanschrift greifbar ist.

Besonders ärgerlich: Die Neue Robinsonliste nutzt den guten Namen der DDV-Robinsonliste aus und erweckt den Eindruck einer Verbindung zu dieser bereits vor über 40 Jahren eingeführten Werbesperrliste für Verbraucher. Der Eintrag in die DDV-Robinsonliste schützt Verbraucher vor unerwünschter Werbung. Zurzeit sind mehr als 800.000 Verbraucher in die Liste des DDV eingetragen, die von Verbraucherzentralen und Medien empfohlen wird.

Wichtig zu wissen: Die DDV-Robinsonliste verhindert ausschließlich die Zusendung von persönlich adressierter Werbung von Unternehmen, zu denen der Verbraucher noch keinen Kontakt hatte. Sie verhindert nicht die Zusendung von Unternehmen, zu denen es einen Kontakt gibt (Beispiel: Versandhändler) oder nicht adressierter Werbung (Beispiel: Prospekt vom Supermarkt).

Quelle: Dt. Dialogmarketing Verband e.V. (ots)

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