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Net Telecom greift per Telefonrechnung auf Verbraucherkonten zu Abzocke per Telefon-Festnetzrechnung

Archivmeldung vom 30.06.2010

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.06.2010 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Die Düsseldorfer Net Telecom GmbH kündigt an, Geld für Abonnementdienste mit der Telefon-Festnetzrechnung abzubuchen. Betroffene erhielten einen Brief mit der Bestätigung eines angeblich abgeschlossenen Voice-Abonnements für Ansagedienste. Einen Vertrag hat keiner von ihnen abgeschlossen. Einige berichten jedoch, dass zum Zeitpunkt des angeblichen telefonischen Vertragsabschlusses niemand zu Hause gewesen sei.

Die neue Abzockmasche tauchte in den letzten Tagen mehrfach in der Fachberatung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf. Verbraucher erhalten Schreiben der Düsseldorfer Net Telecom GmbH, nach dem das Unternehmen den Einzug von monatlich 9,95 Euro über zwölf Monate hinweg mit der Festnetz-Telefonrechnung ankündigt. Grundlage sei ein telefonisch bestellter ‚Haushalts-Informations-Dienst’. Die Verbraucher bekräftigen jedoch, dass sie kein Abonnement abgeschlossen hätten.

Unseriöse Anbieter wie die Net Telecom GmbH können problemlos auf die Kundenkonten von Telefonanbietern zugreifen. Versteckt unter Bezeichnungen wie ‚Beiträge anderer Anbieter’ ist es möglich auch strittige Forderungen mit der Telefonrechnung einziehen zu lassen. Klarheit, was sich hinter den Rechnungsposten versteckt, schafft ein Einzelverbindungsnachweis, auf den Kunden einen Anspruch haben. Von Abbuchungen der Net Telecom GmbH Betroffene finden unter www.vz-bw.de/telefonrechnung Informationen und Musterbriefe, mit denen sie sich gegen unberechtigte Forderungen auf ihrer Telefonrechnung wehren können.

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung wiedergibt.

Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

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