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Zoll warnt eindringlich vor Betrügern: Neue gefälschte E-Mails im Umlauf

Archivmeldung vom 14.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Symbolbild  Bild: "obs/Generalzolldirektion"
Symbolbild Bild: "obs/Generalzolldirektion"

Aktuell häufen sich beim Zoll Hinweise von aufmerksamen Bürgern, dass betrügerische E-Mails mit der Absenderadresse eines Postdienstleisters in Umlauf sind. Per E-Mail werden Zahlungen von Zoll und Steuern unter Nutzung von anonymen Prepaid-Zahlungsdienstleistern angefordert.

Der Betreff der E-Mails lautet "Fwd: Paketbenachrichtigung: REGIONAL CUSTOMS DIRECTORATE", die angegebene Paketverfolgungsnummer lautet immer "RS20201990654791".

"Die deutsche Zollverwaltung fordert niemals die Zahlung von Einfuhrabgaben über Prepaid-Zahlungsdienstleister an!" so Ruth Haliti, Sprecherin des Zollkriminalamts.

Zudem sind dem Zoll derzeit folgende weitere Betrugsmaschen bekannt:

Anrufe (Spoofing) Aktuell werden gehäuft Personen in der gesamten Bundesrepublik von Betrügern angerufen, die für Ihre Bandansage mit Zahlungsaufforderung den Telefonnummernblock (0711 922-XXXX) des Hauptzollamts Stuttgart nutzen. In der betrügerischen Bandansage wird dem Anrufer suggeriert, dass ein Vollstreckungsbeschluss des Zolls vorliege und die Angerufenen zur Abwehr eines Gerichtsverfahrens Zahlungen auf ein Treuhandkonto leisten sollen. Der Zoll bedient sich, auch in seinen Vollstreckungsaufträgen, niemals solcher Bandansagen!

Briefpost

In den vergangenen Wochen hatten sich mehrere Personen, insbesondere in Hamburg, gemeldet und berichtet, dass sie per Post von einer angeblichen Rechtsanwaltskanzlei darüber informiert worden seien, sie hätten im Ausland im Lotto gewonnen. Die Gelder könnten aber noch nicht ausgezahlt werden, da beim Zoll noch "Transferabgaben" gezahlt werden müssten. Die Anrufer berichteten, dass ihnen zusammen mit dem Rechtsanwaltsanschreiben ein entsprechender Brief vom Zoll, mit angeblich korrektem Briefkopfangaben, vorgelegt wurde. Da in der Regel keine Zollabgaben auf Bargeldimporte erhoben werden, sollten derartige Aufforderungen gemeinsam mit dem Zoll auf ihre Richtigkeit geprüft werden!

E-Mail

Ferner befinden sich nach wie vor betrügerische E-Mail mit gefälschten Zollabsendern in Umlauf, in denen ebenfalls ungerechtfertigte Zahlungen per Prepaid-Zahlungsdienstleister angefordert werden.

Seien Sie achtsam und wenden Sie sich bitte bei Eingang dubioser Anrufe, Briefe oder E-Mails an ihr zuständiges Hauptzollamt oder jede andere Dienststelle des Zolls https://www.zoll.de/DE/Service/Dienststellensuche/Startseite/dienststellensuche_node.html oder der Polizei.

Quelle: Generalzolldirektion (ots)

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