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Hohe Bußgelder bei falscher Anhängersicherung

Archivmeldung vom 14.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: siepmannH / pixelio.de
Bild: siepmannH / pixelio.de

Urlauber, die jetzt mit Camping- oder Bootsanhänger im benachbarten Ausland unterwegs sind, sollten die Vorschriften für die Anhängersicherung der jeweiligen Länder kennen. Diese weichen zum Teil erheblich voneinander ab.

Für Deutschland gilt: Nur Anhänger mit Auflaufbremse und einem zulässigen Gesamtgewicht von über 750 Kilo benötigen ein Sicherungsseil. Das zusätzliche Seil aus Draht soll die Bremse auslösen und so den abgekoppelten Anhänger schnellstmöglich zum Stillstand bringen. Wo es genau am Fahrzeug angebracht sein muss, ist in Deutschland nicht vorgeschrieben. Sofern technisch möglich, ist eine Befestigung des Sicherungsseiles durch eine Öse oder eine vorhandene Bohrung an der Kupplung ratsam. Ist das nicht möglich, genügt es, das Sicherungsseil als Schlaufe über den Kugelhals der Anhängerkupplung zu legen.

In der Schweiz müssen alle Anhänger, sowohl mit als auch ohne Bremse, mit einer zusätzlichen Sicherheitsverbindung (Seil, Kette) mit dem Zugfahrzeug verbunden werden. Hier genügt es nicht, wenn die Sicherheitsleine lediglich über den Kugelhals gelegt wird. Die Befestigung ist an zusätzlich angebrachten Ösen oder speziellen Befestigungsöffnungen vorzunehmen. Ist die Zusatzsicherung falsch angebracht, kann es teuer werden. Dann ist ein Bußgeld von bis zu 600 Schweizer Franken fällig. Die gleiche Regelung gilt in den Niederlanden. Bei Missachtung drohen hier 230 Euro Strafe.

In Österreich benötigen ebenfalls alle Anhänger, also auch solche unter 750 kg ohne Bremse, eine zusätzliche Sicherungsverbindung mit dem Zugfahrzeug. Wie die Reißleine oder Sicherungskette an der Kupplung angebracht werden muss, ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Im Gegensatz zu den Niederlanden und der Schweiz reicht es im Allgemeinen aus, die Reißleine bzw. Sicherungskette über die Anhängerkupplung zu legen. Besteht keine zusätzliche Sicherungsverbindung mit dem Zugfahrzeug, wird ein Bußgeld von bis zu 100 Euro erhoben.

In Frankreich ist in der Straßenverkehrsordnung festgeschrieben, dass Anhänger über 750 kg über eine Bremsvorrichtung verfügen, die bei einem Bruch der Anhängerkupplung einen automatischen Stillstand des Anhängers ermöglicht. In Italien gelten vergleichbare Bestimmungen wie in Deutschland.

Quelle: ADAC (ots)

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