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LKW-Kartell Schadensersatz - Anwälte gründen Interessengemeinschaft

Archivmeldung vom 08.08.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.08.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Die auf Massenschadenfälle spezialisierte Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat die "Interessengemeinschaft LKW-Kartell" für geschädigte Spediteure, Transportunternehmen und sonstige Betroffene ins Leben gerufen. Betroffene des LKW-Kartells können ab sofort kostenfrei Teil dieser Interessengemeinschaft werden.

Die EU-Kommission hat gegen das aus MAN, Daimler, Iveco, DAF und Volvo/Renault bestehende LKW-Kartell eine Rekordgeldbuße verhängt. MAN ging dabei straffrei aus, weil es die Kronzeugenregelung in Anspruch genommen hat. Gegen Skania läuft das Verfahren weiter. Skania bestreitet die Vorwürfe der EU-Kommission.

Als Folge des Lkwkartells können Käufern und Leasingnehmern Schadensersatzansprüche gegen die Beteiligten des LKW-Kartells zustehen. Auf vielfachen Wunsch zahlreicher Geschädigter hat sich die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH dazu entschlossen, die Interessengemeinschaft KW-Kartell ins Leben zu rufen.

Die "Interessengemeinschaft Lkw Kartell" hat sich zum Ziel gesetzt, die Interessen der Geschädigten zu bündeln, um so eine hohe Durchschlagskraft erzielen zu können. Die Interessengemeinschaft hat außerdem den Vorteil, dass sich die Geschädigten untereinander austauschen und unterstützen können. Zudem besteht die Möglichkeit, mögliche Kosten auf zahlreiche Geschädigte zu verteilen.

Dies dürfte im Rahmen des Lkw-Kartells insbesondere für einzuholende Gutachten über die Schadenshöhe notwendig sein. Dadurch dass die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH zahlreiche Geschädigte des Lkw-Kartells vertritt und diese sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, kommt es zu ganz erheblichen Vorteilen für die einzelnen Geschädigten.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt dazu mit: "Wir haben in der Vergangenheit bei diversen Verfahren und Massenschadenfällen die Interessen der einzelnen Geschädigten gebündelt. Dadurch kam es zu einem sehr guten Informationsfluss und insbesondere zu Kostenersparnissen der jeweiligen Geschädigten.

Außerdem konnten wir in diversen Verfahren eine höhere Durchschlagskraft bei großen Unternehmen erreichen wenn die Interessen der Geschädigten gebündelt geltend gemacht werden. Nicht unterschätzt werden darf außerdem die besondere mediale Aufmerksamkeit, die einer gebündelten Geltendmachung von Ansprüchen zukommt und die Unternehmen unter Druck setzen kann."

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist auf Massenschadenfälle spezialisiert und hat in der Vergangenheit für mehrere tausend geschädigte Anleger gegenüber Banken Ansprüche erfolgreich geltend gemacht. Im VW-Skandal vertritt und berät die Kanzlei mehr als 25.000 Geschädigte. Auch beim Widerruf von Darlehensfinanzierungen vertritt die Kanzlei mehr als 1.000 betroffene Verbraucher. Die Kanzlei ist insbesondere darauf spezialisiert, für Geschädigte die Ansprüche gerichtlich durchzusetzen. In mehreren tausend Gerichtsverfahren konnten in der Vergangenheit für zahlreiche Geschädigte Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden.

Geschädigte können sich hier registrieren: https://www.schadensersatz-kartellverstoss.de/

Quelle: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (ots)

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