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Schadensersatz für Neuwagenkäufer? Milliarden-Rückforderungen gegen Autokartell wahrscheinlich

Archivmeldung vom 24.07.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.07.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann/dezignus.com / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann/dezignus.com / pixelio.de

"Neuwagenkäufer haben unter Umständen Anspruch auf Schadensersatz, wenn sich der Kartellverdacht gegen Audi, BMW, Daimler, Porsche und VW bestätigt", sagt Rechtsanwalt Jan-Henning Ahrens von der Bremer Kanzlei KWAG - Rechtsanwälte.

Dabei müssten nicht einmal individuell illegale Absprachen nachgewiesen werden. "Wenn die Behörden offiziell das Bestehen eines Kartells feststellen, sind die Gerichte daran gebunden." Lediglich die konkrete Schadenshöhe müsse ermittelt werden. "Wir arbeiten in diesem Zusammenhang mit einem renommierten Sachverständigen zusammen, um ein entsprechendes Gutachten vorzubereiten", sagt Ahrens. Die Kanzlei hat im ähnlich gelagerten Fall des Lkw-Kartells bereits ein Gutachten zur Ermittlung der Höhe des Schadens beauftragt, der Kunden durch die jahrelangen rechtswidrigen Absprachen großer europäischer Nutzfahrzeughersteller entstanden ist.

Die EU-Kommission hatte deshalb im vergangenen Jahr eine Rekordbuße von fast drei Milliarden Euro gegen Daimler, DAF, Iveco und Volvo/Renault verhängt. VW war der Bestrafung nur entgangen, weil der Konzern bei der Aufklärung der Vorgänge mitgewirkt hat. Gegen das Unternehmen Scania laufen noch Ermittlungen. KWAG - Rechtsanwälte vertritt nach Angaben von Ahrens mittlerweile etwa hundert Logistikunternehmen und Speditionen mit insgesamt mehreren tausend Fahrzeugen. Entsprechende Schadensersatzklagen seien in Vorbereitung.

"In der Zeit zwischen 1997 und 2011 sind Kunden durch illegale Absprachen massiv geschädigt worden, weil sich die Hersteller auf ungesetzliche Art und Weise einer Konkurrenzsituation entzogen haben, die für Käufer von Vorteil gewesen wäre", sagt Ahrens. Das sei analog der Fall, wenn sich jetzt der Verdacht gegen die genannten Pkw-Produzenten bestätigt. Am vergangenen Freitag (21. 7. 2017) hatten verschiedenen Medien berichtet, dass VW, Audi, Porsche, BMW und Daimler in geheimen Arbeitskreisen zahlreiche rechtswidrige Absprachen getroffen und so unter anderem die Basis für den Dieselskandal gelegt hätten. Sollten die Meldungen zutreffen, wäre das ein erheblicher Kartellrechtsverstoß, der wohl auch erhebliche Bußgelder nach sich ziehen dürfte, erklärte dazu der ehemalige Chef der Monopolkommission, Justus Haucap, am Wochenende in einem Zeitungsinterview.

"Ich nehme an, das wird sich dann in deutlichen größeren Höhen bewegen, wie das gegen das Lkw-Kartell verhängte Bußgeld", sagt Rechtsanwalt Ahrens. Seiner Ansicht nach sprechen die Selbstanzeigen von Daimler und VW für das Bestehen eines illegalen Kartells. Auch von Seiten der Autolieferer drohten den Konzernen wahrscheinlich massive Schadenersatzforderungen, sollten die Vorwürfe zutreffen. "Das geht alles sicher in die Milliarden."

Nach Angaben von Ahrens besteht im Fall des mutmaßlichen Pkw-Kartells zurzeit nicht die Gefahr einer Verjährung. Anders sei das beim Lkw-Kartell. Hier würden die Ansprüche für Fahrzeuge, die zwischen 1997 und 2001 gekauft oder geleast worden sind, Ende des Jahres verjähren. Anspruchsgrundlage für Schadensersatz sei das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Es sieht neuerdings eine Beweiserleichterung durch die sogenannte Bindungswirkung vor. Ahrens: "Das Bestehen eines Kartells muss nicht mehr von den Geschädigten bewiesen werden, vielmehr sind die Gerichte an die Feststellungen der Behörden gebunden."

Quelle: KWAG - Rechtsanwälte (ots)

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