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Havarie MSC Zoe: Strandgut ist kein Gemeingut

Archivmeldung vom 04.01.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 04.01.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Gerd Pfaff / pixelio.de
Bild: Gerd Pfaff / pixelio.de

Auf den niederländischen Inseln sind im Laufe der vergangenen Tage zahlreiche Containerinhalte der „MSC Zoe“ angespült worden. Darunter Spielwaren, Fernseher, Schuhe und andere hochwertige Gegenstände. Das Frachtschiff auf dem Weg nach Bremerhaven war in einen Sturm geraten und hatte etwa 270 Container verloren. Mittlerweile sind auch an deutschen Stränden Waren eingetroffen. Sehr zur Freude von Spaziergängern und Strandbesuchern? Aber darf man gefundenes Strandgut einfach behalten? ARAG Experten geben Auskunft.

Darf man angespültes Strandgut behalten?

Weltweit wird diese Frage ganz unterschiedlich beantwortet. In den Niederlanden ist es beispielsweise nicht strafbar, angespülte Waren mitzunehmen. Nur geschlossene Container dürfen nicht geöffnet werden. Ganz anders in Deutschland: Wer hierzulande angespülte Gegenstände mitnimmt, riskiert eine Anzeige wegen Fundunterschlagung. Denn nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch müssen Fundsachen im Wert von mehr als zehn Euro dem Eigentümer oder der zuständigen Behörde gemeldet werden.

Was ist Fundunterschlagung?

Nach § 246 I StGB (Strafgesetzbuch) macht sich strafbar, wer sich eine fremde bewegliche Sache rechtswidrig zueignet. Unterschlagung – auch die Fundunterschlagung – ist gemäß § 12 Abs. 2 StGB zwar kein Verbrechen, aber ein Vergehen. Dies sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von weniger als einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht sind. Wer sich an dem Treibgut der „MSC Zoe“ vergreift, muss also mit einer Anzeige und einer empfindlichen Strafe rechnen.

Warnung vor den Containern

Von dem Strandgut sollten Finder aber auch aus anderen Gründen die Finger lassen, warnen ARAG Experten. Mindestens ein Stahlbehälter enthält laut Mannschaft der "MSC Zoe" Fässer mit gefährlichem Dibenzoylperoxid, das zur Kunststoffherstellung verwendet wird. Daher teilte beispielsweise der Landkreis Leer mit, offene Container oder freigesetzte Stoffe sollten nicht berührt werden. Auf einer niederländischen Insel wurde bereits ein Sack mit giftigem Pulver angespült. Sollte jemand etwas Verdächtiges entdecken, möge er umgehend die Rettungsleitstelle anrufen, heißt es von Seiten des Havariekommandos.

Mehr zum Thema unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Quelle: ARAG SE

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