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Aldi verlor Einspruch - Händler muss für Rundfunkgeräte GEZ-Gebühren zahlen

Archivmeldung vom 31.08.2005

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 31.08.2005 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Michael Dahlke

Gegen die früher erhobenen Rundfunkgebühren, die die GEZ bei Aldi für angebotene Radio- und Fernsehgeräte erhoben hatte, war der Discounter vor einiger Zeit vor Gericht gezogen. Nun wurde jedoch die Gebührenerhebung für in Ordnung befunden. stern.de, berichtet

Aus dem Inhalt:

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main entschied, dass auch für Geräte, die Aldi eingepackt und ungeöffnet in Kartons vom Hersteller empfangen hat, Gebühren bezahlt werden müssen.

Im Rundfunkstaatsvertrag gilt der Passus, dass jeder der ein Gerät zum Empfang bereithalte, die Gebühren zu zahlen hat.

Quelle: http://shortnews.stern.de/shownews.cfm?id=587386&u_id=320910


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