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Was Erben über Verträge aus einem Nachlass wissen müssen

Archivmeldung vom 29.04.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.04.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Doris Oppertshäuser
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de
Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Mit einer Erbschaft steht man meistens vor einer ganzen Reihe von Verträgen: Versicherungen, Abonnements, Abzahlungen zum Beispiel. "Der Erbe tritt in alle Verträge des Verstorbenen ein", sagt Rechtsanwalt Harald Rotter, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Allgemeinanwälte beim Deutschen Anwaltsverein, im Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber".

Der Erbe muss also zuerst einmal weiter zahlen. Abos laufen bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin. Bei Verbänden und Vereinen endet die Mitgliedschaft meist mit dem Tod. Lebensversicherungen sollen unverzüglich, Unfallversicherungen innerhalb von 48 Stunden informiert werden. Auch alle anderen Versicherungen, auch die Rentenkasse, gehören möglichst bald benachrichtigt. Einige Policen enden mit dem Tod, andere müssen ausdrücklich gekündigt werden.

Quelle: Wort und Bild - Senioren Ratgeber (ots)

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