Urteil: Schleswig-Holsteins Haushalt 2024 verfassungswidrig
Archivmeldung vom 15.04.2025
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Freigeschaltet durch Sanjo Babić
        
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Die Ermächtigung zur Aufnahme von Notkrediten in Schleswig-Holsteins Haushaltsgesetz 2024 ist verfassungswidrig gewesen. Das entschied das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss.
Demnach stellten der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine, die 
Corona-Pandemie und die Ostseesturmflut im Oktober 2023 zwar eine 
außergewöhnliche Notsituation bzw. eine Naturkatastrophe dar, die sich 
der Kontrolle des Landes Schleswig-Holstein entzogen haben. Der 
Gesetzgeber habe jedoch nicht in ausreichender Weise dargelegt, dass 
diese Notlagen im Haushaltsjahr 2024 die staatliche Finanzlage erheblich
 beeinträchtigt hätten.
Ihm stehe hierbei zwar ein weiter 
Einschätzungs- und Beurteilungsspielraum zu, so das Gericht. Er müsse 
jedoch seine Erhebungen und Prognosen bezüglich einer Erhöhung der 
Ausgaben oder einer Verminderung der Einnahmen im Notlagenbeschluss oder
 in den im Gesetzgebungsverfahren zum Haushalt erstellten Unterlagen 
dokumentieren und begründen.
Die prognostizierte finanzielle 
Belastung des Landeshaushalts müsse mindestens näherungsweise bestimmt 
werden. Je länger eine zugrundeliegende Notlage zurückliege, umso 
genauer habe der Gesetzgeber seine Einschätzungen zu begründen. Darüber 
hinaus habe er darzulegen, dass und warum der festgestellte 
außerordentliche Finanzbedarf gemessen am Gesamthaushalt erheblich sei.
Aus
 dem Notlagenbeschluss und den im Verfahren zur Haushaltsaufstellung 
erstellten Dokumenten ergab sich laut Verfassungsgericht kein Gesamtbild
 einer erheblichen finanziellen Beeinträchtigung. Insbesondere habe der 
Gesetzgeber - mit Ausnahme der durch die Ostseesturmflut entstandenen 
Schäden - keine Größenordnung der finanziellen Belastung genannt. Der 
vom Landtag beschlossene Tilgungsplan habe den verfassungsrechtlichen 
Anforderungen nicht genügt, da aus ihm nicht eindeutig erkennbar gewesen
 sei, innerhalb welchen Zeitraums die Notkredite für das Haushaltsjahr 
2024 getilgt werden sollten, so die Richter (Az. LVerfG 1/24).
Quelle: dts Nachrichtenagentur

        
        
      
      