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"Fremdkörper" störte: Große Markise machte Bewohnern im ersten Stock zu schaffen

Archivmeldung vom 12.03.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.03.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS
Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS

Es war für die Nachbarn unübersehbar, was Wohnungseigentümer im Erdgeschoss über ihrem Wintergarten angebaut hatten: eine fünf Meter breite und vier Meter in die Tiefe reichende Markise. Der Blick der darüber wohnenden Eigentümer aus ihrem Fenster war von dieser großen Markisenfläche geprägt. Sie prozessierten dagegen und merkten vor Gericht an, dass ihre Aussicht vom Wohnzimmer dadurch erheblich leide.

(Amtsgericht Hamburg-St.-Georg, Aktenzeichen 980a C 5/21)

Das zuständige Gericht konnte dies nachvollziehen. "Wie ein störender Fremdkörper", so hieß es laut Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, müsse diese 20 Quadratmeter große, dunkle Fläche auf die Bewohner des ersten Stockwerks wirken. Deswegen wurde die Beseitigung der Markise angeordnet.

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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