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Schritt-Tempo in Spielstraßen

Archivmeldung vom 27.09.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Nicht schneller als ein normal gehender Fußgänger, also höchstens 7 km/h, dürfen Autos, Motor- und Fahrräder in verkehrsberuhigten Zonen fahren.

Nach Beobachtungen des Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) verhalten sich aber viele Verkehrsteilnehmer falsch. Sie sind viel zu schnell unterwegs. Ein Sprecher des KS: "In solchen Spielstraßen dürfen sich Fußgänger und besonders Kindern ungefährdet auf der Straße aufhalten. Sie können die Fahrbahn in voller Breite nutzen. Fahrzeuge dürfen Fußgänger nicht behindern und müssen notfalls warten, sonst droht ein Bußgeld."

Vorsicht Autofahrer: Nicht jeder Tacho zeigt so niedrige Geschwindigkeiten zuverlässig an.

Anfang und Ende eines solchen verkehrsberuhigten Bereiches ist durch eine blaue Tafel mit Kindern, Auto und Haus markiert (Verkehrszeichen 325/326). Jedoch dürfen Fußgänger oder Kinder - nach Auskunft des KS - die Autofahrer auch nicht unnötig behindern.

Parken ist in Spielstraßen nur auf speziell gekennzeichneten Flächen zulässig. Ein- und Aussteigen, Be- und Entladen sind erlaubt. Beim Verlassen des Bereichs heißt es noch einmal, besonders vorsichtig zu sein.

Quelle:  KRAFTFAHRER-SCHUTZ e.V. AUTOMOBILCLUB

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