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Fremde Bilder im Internet können teuer werden

Archivmeldung vom 19.06.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 19.06.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de
Bild: Thorben Wengert / pixelio.de

Als audiovisuelles Medium lebt das Internet nicht zuletzt auch von Bildern und Grafiken. Doch wenn Sie Bilder auf Ihrer Internetseite verwenden, für die Sie keine Rechte besitzen, gehen Sie ein hohes Risiko ein: Der Rechteinhaber kann Sie hierfür abmahnen, was je nach Anzahl und Qualität der verwendeten Bilder sehr teuer werden kann. Eine Lösung für dieses Problem bieten lizenzfreie Bilder und Bilder, die unter der sogenannten Creative Commons Lizenz stehen.

Die Verlockung, auf der Suche nach Bildern für eine Internetseite einfach die Bildsuche einer großen Suchmaschine zu nutzen, ist groß. Doch fast alle Bilder, die auf diesem Wege gefunden werden, sind keinesfalls frei und kostenlos verfügbar. In Deutschland liegt das Urheberrecht für ein Bild grundsätzlich stets beim Schöpfer. Dort verbleibt es selbst dann, wenn der Rechteinhaber das Bild selbst in das Internet stellt, er muss nicht einmal in der Bildbeschreibung auf sein Urheberrecht hinweisen. Im Streitfall genügt es, wenn der Schöpfer beweisen kann, dass das Bild ursprünglich tatsächlich von ihm stammt. Wenn Sie dieses Bild nun ohne Genehmigung verwenden, droht eine Abmahnung. Mittlerweile gibt es spezialisierte Anwaltskanzleien, die das Netz im Auftrag ihrer Mandanten auf Urheberrechtsverstöße durchsuchen und diese ahnden.

Nutzungsrechte, Creative Commons Lizenzen und lizenzfreie Bilder

Es gibt jedoch Möglichkeiten, sich den Ärger mit dem Urheberrecht und möglichen Abmahnungen zu ersparen:

  • Im Internet finden sich einige Portale, die lizenzfreie Bilder kostenlos anbieten. Bei diesen Bildern sind Sie grundsätzlich auf der sicheren Seite, da der Schöpfer die Bilder ausdrücklich für die freie Verwendung zur Verfügung gestellt hat.
  • Etwas anders liegt die Sache bei Bildern unter einer sogenannten Creative Commons Lizenz. Zwar wird diese Lizenz oft missverstanden und die entsprechenden Bilder als lizenzfrei bezeichnet, tatsächlich gibt es aber mehrere Creative Commons Lizenzen, die die Nutzungsrechte unterschiedlich stark einschränken. Bei einigen dieser Lizenzen ist die Nutzung zum Beispiel nur dann gestattet, wenn der Urheber des Bildes ausdrücklich genannt wird, andere Bilder dürfen nur im Internet verwendet werden. 
  • Falls Ihnen der Urheber eines Bildes bekannt ist, können Sie diesen auch kontaktieren und um die Einräumung eines Nutzungsrechtes bitten. Dieses sollte zur Sicherheit allerdings nicht nur mündlich, sondern am besten schriftlich oder zumindest per E-Mail erteilt werden.

Steuerliche Besonderheiten für Gewerbetreibende

Gerade Onlinehändler laufen Gefahr, wegen Verstößen gegen fremde Urheberrechte abgemahnt zu werden. Hierbei sollten Sie wissen, dass Sie eine entsprechende Rückstellung beantragen können, wenn der Urheber die Lizenzgebühren gerichtlich geltend gemacht hat. Bei einer lediglich möglichen Klage ist eine solche Rückstellung jedoch nicht möglich. Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie hier.

Fazit: Vorsicht ist besser als Nachsicht

Bei der Verwendung fremder Bilder im Internet sollten Sie sich stets vergewissern, dass die Bilder entweder lizenzfrei sind, die Lizenz die Nutzung erlaubt oder sich ein entsprechendes Nutzungsrecht einräumen lassen. Auch der Kauf sogenannter Stock-Fotos im Internet ist eine Option, die im Regelfall wesentlich günstiger ist, als die Folgen einer Abmahnung.

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