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Bundesverfassungsgericht hält Sitzblockaden im Einzelfall für legitim

Archivmeldung vom 30.03.2011

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.03.2011 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem Urteil festgestellt, dass Sitzblockaden nicht automatisch strafbar sein müssen. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss hervor. Demnach seien Blockaden solcher Art immer dann keine Nötigung, wenn die politischen Ziele der Blockade in einem vernünftigen Verhältnis zu der von der Blockade ausgehenden Gewalt stehen.

Im konkreten Fall ging es um einen Mann aus Frankfurt, der zusammen mit 40 weiteren Aktivisten aus Protest gegen den Irak-Krieg eine Zufahrt zu einem US-Stützpunkt blockiert hatte. Daraufhin wurde er vom Amtsgericht Frankfurt zu einer Geldstrafe von 450 Euro verurteilt. Das Bundesverfassungsgericht stellte nun aber fest, dass diese Verurteilung den Angeklagten in seinem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit, festgeschrieben in Artikel 8 des Grundgesetzes, verletze. Die Richter in Frankfurt hätten die Angemessenheit der Gewaltanwendung berücksichtigen müssen. So sei die Aktion im Vorfeld angemeldet worden und es standen Ausweichsstrecken zur Verfügung. Der Fall muss nun vor dem Landgericht Frankfurt neu verhandelt werden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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