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Adieu Schottergarten: Kiesbeete keine Grünfläche im Sinne der Bauordnung

Archivmeldung vom 27.01.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.01.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS
Bild: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) Fotograf: Bundesgeschäftsstelle LBS

Schottergärten sind seit geraumer Zeit sehr umstritten, weil sie nur wenigen Pflanzen und damit auch wenigen Insekten und Vögeln einen Lebensraum bieten. Nun haben sie auch vor Gericht eine deutliche Abfuhr erhalten.

(Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Aktenzeichen 1 LA 20/22)

Es ging um die Frage, ob zwei 50 Quadratmeter Beete in einem Vorgarten mit Kies und einzelnen Pflanzen rechtlich als "Grünflächen" zu betrachten sind. Wäre das der Fall gewesen, dann hätten sie den Vorschriften der Bauordnung entsprochen und eine Beseitigungsanordnung der Kommune wäre hinfällig gewesen. Doch sowohl Verwaltungs- als auch Oberverwaltungsgericht urteilten nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, dass man nicht von Grünflächen sprechen könne. Wesentliches Merkmal müsse hier der "grüne Charakter" der Gesamtanlage sein. Das sei aber bei einzelnen Koniferen und Sträuchern inmitten einer Kiesfläche nicht der Fall.

Quelle: Bundesgeschäftsstelle Landesbausparkassen (LBS) (ots)

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