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Pflanzenschutzkartell: "Geld sofort"-Entschädigung für bis zu 260.000 landwirtschaftliche Betriebe in Deutschland

Archivmeldung vom 13.07.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 13.07.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Der deutsche Rechtsdienstleister agrarClaim bietet durch das Pflanzenschutzkartell geschädigten Landwirten in Deutschland die Möglichkeit einer schnellen und unkomplizierten "Geld sofort"-Entschädigung für die erlittenen Kartellschäden durch Verkauf ihrer Schadensersatzansprüche gegen die Kartellanten, teilte agrarClaim heute in Berlin mit.

Nach Erkenntnissen des Bundeskartellamts haben sich neun Großhändler von Pflanzenschutzmitteln in Deutschland im Zeitraum von 1998 bis März 2015 rechtswidrig über Preislisten, Rabatte und Einzelpreise beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln abgesprochen. Das Kartellamt verhängte Bußgelder von insgesamt rund 157 Millionen Euro.

Geschädigte Landwirte können den ihnen infolge der rechtswidrigen Kartellabsprachen entstandenen Kartellschaden von den Kartellanten ersetzt verlangen, müssen ihre Ansprüche in der Regel jedoch in langwierigen Schadensersatzverfahren durchsetzen.

Hier hilft agrarClaim mit dem Angebot, die Schadensersatzansprüche der Landwirte zu erwerben, um sie später selbst und gebündelt gegen die Kartellanten geltend zu machen. Im Rahmen des Verkaufs übertragen die geschädigten Landwirte Ihre Schadensersatzansprüche an agrarClaim gegen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises und erhalten danach schnell ihr Geld. Die spätere Durchsetzung der Ansprüche liegt allein im Risiko von agrarClaim. Geschädigte Landwirte müssen weder als Kläger auftreten noch tragen sie das finanzielle Risiko der gerichtlichen Durchsetzung.

Die nur im Erfolgsfall von den Kartellanten geleistete Entschädigung beläuft sich bei solch einem Kartell erfahrungsgemäß auf 5 % bis 10 % der Netto-Rechnungssumme. AgrarClaim bezahlt davon bis zu 20 % als Kaufpreis, ohne Rücksicht auf den Erfolg oder die Dauer des Verfahrens. AgrarClaim kauft durch Rechnungen belegte Ansprüche aus dem Bezug von Pflanzenschutzmitteln ab dem 1. Juli 2006 bis mindestens Ende 2015, möglicherweise auch darüber hinaus. Bei Interesse am Anspruchsverkauf können sich Geschädigte sich bis zum 30. September 2021 auf www.pflanzenschutzkartell.de anmelden.

Quelle: hausfeld (ots)

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